Ein Zoll-Dreiecksgeschäft ist ein Handelsvorgang mit drei Parteien in verschiedenen Ländern: einem Verkäufer (A), einem Zwischenhändler (B) und einem Endkäufer (C). Die Ware wird direkt von A nach C versandt, die Rechnungsstellung folgt aber dem Weg A → B → C. Haupttypen: 1) EU-innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte — alle drei Parteien in verschiedenen EU-Ländern: freier Warenverkehr, aber korrekte Intrastat-Meldungen und MwSt-Nummern erforderlich; 2) Drittland-Dreiecksgeschäfte (z.B. Schweiz) — Einfuhr-/Ausfuhranmeldungen, EUR.1 und korrekte Angabe von Versender und Empfänger in den Zolldokumenten erforderlich; 3) Dreiecksgeschäfte mit Verarbeitung — aktive oder passive Veredelung anwendbar. Kritische Aspekte: Incoterms müssen für beide Strecken klar angegeben werden; Transportdokumente (CMR, B/L, AWB) zeigen den physischen, nicht den kommerziellen Weg; der präferenzielle Ursprung richtet sich nach dem Herstellungsort, nicht dem Sitz des Zwischenhändlers; die MwSt muss sorgfältig gehandhabt werden — in der EU gilt die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (Art. 138 MwSt-Richtlinie); in der Schweiz benötigt der Zwischenhändler B keine Schweizer MwSt-Nummer, wenn die Ware nicht in das Schweizer Zollgebiet gelangt. Franzosini wickelt täglich Dreiecksgeschäfte zwischen der Schweiz, der EU und Drittländern ab.