Die Ursprungserklärung auf der Rechnung ist eine Erklärung, mit der der Ausführer direkt auf der Handelsrechnung bestätigt, dass die Ware ihren Ursprung in einem bestimmten Land hat, wodurch Präferenzzollsätze bei der Einfuhr anwendbar werden. Im Gegensatz zur EUR.1-Bescheinigung bedarf sie keiner zollamtlichen Bestätigung. Verwendung: 1) Sendungen bis 6.000 CHF/EUR — jeder Ausführer, ohne Vorabgenehmigung; 2) Jeder Wert — nur ermächtigte Ausführer (mit BAZG-Bewilligung in der Schweiz); 3) EU-REX-System — registrierte Ausführer zertifizieren den Ursprung für Exporte in APS-Begünstigungsländer selbst. Der Wortlaut muss dem im jeweiligen Freihandelsabkommen vorgesehenen Muster entsprechen. Wichtig: handschriftliche Unterschrift erforderlich (ermächtigte Ausführer in bestimmten Fällen befreit); 4 Monate gültig; Nachweisdokumente mindestens 3 Jahre aufbewahren; falsche Erklärungen ziehen Verwaltungs- und Strafstrafen sowie Nacherhebung der Zölle nach sich. Digitalisierung: Die Rechnungserklärung gewinnt gegenüber der EUR.1-Papierform an Bedeutung, insbesondere mit der EU-Zollreform 2026 und der elektronischen Ursprungs-Selbstzertifizierung. Sie ist die praktischste Methode für KMU mit häufigen Sendungen.