Die definitive Einfuhr von Waren in die Schweiz erfordert die Abgabe einer Einfuhrzollanmeldung beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Für die Zollanmeldung sind erforderlich: Original-Handelsrechnung mit allen Daten des Absenders und Empfängers; detaillierte Packliste; Transportdokument (CMR für den Strassentransport, Konnossement für den Seetransport, AWB für den Lufttransport); korrekte HS-Codes für die Tarifklassifizierung. Die Schweizer Zölle werden hauptsächlich auf das Bruttogewicht der Ware berechnet (Gewichtssystem), im Gegensatz zu den meisten Ländern, die ein Wertzollsystem (Prozentsatz des Wertes) verwenden. Dies macht die genaue Gewichtsangabe in der Dokumentation besonders wichtig. Die Einfuhr-MwSt. (derzeit 8,1 % für den Normalsatz) wird auf den CIF-Wert der Ware zuzüglich Zölle berechnet. Ein in der Schweiz für MwSt.-Zwecke registrierter Importeur kann die Einfuhr-MwSt. in seiner periodischen MwSt.-Erklärung abziehen. Für Unternehmen, die regelmässig importieren, bietet Franzosini SA die Möglichkeit, ihr eigenes Zollkonto zu nutzen, was die Verfahren vereinfacht und die Zollabfertigung beschleunigt. Kontaktieren Sie uns, um diese Option zu prüfen.