Seit 1. Januar 2025 wurde die Zollfreigrenze von CHF 300 auf CHF 150 pro Person/Tag gesenkt. Bei Überschreitung wird die MwSt auf den gesamten Betrag erhoben: 8,1% oder 2,6% (Lebensmittel, Medikamente, Bücher). Separate Freigrenzen: Alkohol (5L ≤18% + 1L >18%), Tabak (250 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 250 ml E-Liquid), Fleisch (max 1 kg), Butter (max 1 kg). Die QuickZoll-App ermöglicht die mobile Anmeldung.
Verwandte Fragen
Ein Zoll-Dreiecksgeschäft ist ein Handelsvorgang mit drei Parteien in verschiedenen Ländern: einem Verkäufer (A), einem Zwischenhändler (B) und einem Endkäufer (C). Die…
Die Ursprungserklärung auf der Rechnung ist eine Erklärung, mit der der Ausführer direkt auf der Handelsrechnung bestätigt, dass die Ware ihren Ursprung in einem…
Die zentrale Zollabfertigung (Centralised Clearance) ist ein Verfahren nach dem Unionszollkodex (UZK, Art. 179), das es einem Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht,…
Die Packliste (Packing List) ist ein Handelsdokument, das den Inhalt jedes Packstücks einer Sendung im Detail aufführt. Pflichtangaben: Bezug auf die Handelsrechnung,…
Ein MwSt-Steuerlager ist ein bewilligtes Lager, in dem aus Drittländern eingeführte Waren ohne sofortige Zahlung der Einfuhr-MwSt gelagert werden können (Stundung bis…