Die zentrale Zollabfertigung (Centralised Clearance) ist ein Verfahren nach dem Unionszollkodex (UZK, Art. 179), das es einem Wirtschaftsbeteiligten ermöglicht, Zollanmeldungen beim Zollamt seines Niederlassungslandes abzugeben, auch wenn sich die Waren physisch in einem anderen EU-Mitgliedstaat befinden. Voraussetzungen: AEO-C-Status (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter – Zollvereinfachungen); kompatible IT-Systeme; Genehmigung der überwachenden Zollstelle. Vorteile: 1) Kostensenkung — ein einziger Zollagent für alle Vorgänge; 2) Verwaltungsvereinfachung — eine einzige Zollschnittstelle; 3) Geschwindigkeit — Anmeldung vor physischer Ankunft möglich; 4) Zentrale Kontrolle; 5) Einheitliche Tarifklassifizierung. Geeignet für: Unternehmen mit regelmässigen Importen in mehrere EU-Länder, hohen Volumina und strukturierter Zollabteilung. Für die Schweiz: Schweizer Unternehmen haben keinen direkten Zugang, können aber indirekt über EU-Tochtergesellschaften oder Partner profitieren. Franzosini kann mit Niederlassungen in Italien, Frankreich, Deutschland und dem Vereinigten Königreich die zentrale Abfertigung für Kunden im EU-Raum übernehmen. Update 2026: Die EU-Zollreform vom März 2026 hat die Möglichkeiten erweitert, mit dem Ziel, sie bis 2032 zum Standardverfahren zu machen, koordiniert durch die neue EUCA.