DDU (Delivered Duty Unpaid) und DAP (Delivered at Place) haben dieselbe operative Bedeutung: Der Verkäufer liefert die Ware am vereinbarten Ort, entladebereit, ohne Einfuhrverzollung und ohne Zahlung von Zöllen und MwSt (Kosten des Käufers). Der Unterschied ist rein terminologisch: DDU wurde in den Incoterms 2000 verwendet, DAP hat es in den Incoterms 2010 ersetzt (bestätigt 2020). Viele Operateure verwenden DDU noch aus Gewohnheit. In offiziellen Verträgen sollte ausschliesslich DAP verwendet werden. Nicht verwechseln mit DDP (Delivered Duty Paid), bei dem der Verkäufer auch Zölle und MwSt übernimmt.
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