Die ATR-Bescheinigung ist ein Warenverkehrsdokument, das ausschliesslich im Handel zwischen der EU und der Türkei im Rahmen der Zollunion verwendet wird. Es ist KEIN Ursprungszeugnis: Es bestätigt, dass die Ware im Ausfuhrland im freien Verkehr ist. Gültig für 4 Monate. Für die Schweiz: ATR ist nicht direkt anwendbar; stattdessen wird EUR.1 im Rahmen des EFTA-Türkei-Freihandelsabkommens verwendet.
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