Was ist ein Ursprungszeugnis und wann wird es benötigt?

Das Ursprungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das das Herstellungs- oder Verarbeitungsland einer Ware bescheinigt. Zwei Grundtypen: 1) Nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis — bestätigt das «Made in» ohne Zollvorteil, ausgestellt von der Handelskammer; 2) Präferenzielles Ursprungszeugnis (EUR.1, EUR-MED, Form A, Rechnungserklärung) — ermöglicht reduzierte oder Nullzölle im Rahmen eines Freihandelsabkommens. Erforderlich wenn das Bestimmungsland es verlangt, ein Akkreditiv es vorschreibt, oder für Präferenzzölle. In der Schweiz stellt die kantonale Handelskammer nichtpräferenzielle Zeugnisse aus; das BAZG stellt EUR.1 aus.

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