Die zollfreie Einfuhr ist ein Zollverfahren, das die Einfuhr bestimmter Waren in das Schweizer Zollgebiet ohne Zahlung von Zöllen ermöglicht. Diese Möglichkeit ist in der Schweizer Zollgesetzgebung für bestimmte Warenkategorien und Situationen vorgesehen. Die häufigsten Fälle zollfreier Einfuhr umfassen: persönliche Effekten von Personen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen (Umzug); Hochzeitsaussteuern; geerbte Gegenstände; Geschenke von geringem Wert; wertlose Handelsmuster; und touristisches Werbematerial. Beim Umzug in die Schweiz deckt die Zollbefreiung alle Haushaltsgegenstände ab, die seit mindestens sechs Monaten benutzt wurden, vorausgesetzt, der Eigentümer verlegt seinen Wohnsitz tatsächlich in die Schweiz. Der Antrag muss mit einem detaillierten Inventar der Güter eingereicht werden. Es ist wichtig, die Zollbefreiung von der MwSt.-Befreiung zu unterscheiden: Auch wenn die Zölle null betragen, kann die Einfuhr-MwSt. (8,1 %) dennoch geschuldet sein, sofern nicht spezifische Befreiungen nach dem MwSt.-Gesetz gelten. Franzosini SA bietet Beratung und Unterstützung für alle Verfahren der zollfreien Einfuhr, von der Prüfung der Voraussetzungen über die Vorbereitung der Dokumentation bis zur Zollabfertigung.