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Bilaterale Abkommen Schweiz – Europäische Union (I und II)

Die bilateralen Abkommen räumen der schweizerischen Wirtschaft die wichtigsten Hindernisse im Geschäftsverkehrs mit der EU aus dem Weg, welche nach der Ablehnung des Vertrages über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) durch das schweizerische Volk im Jahr 1992 bestehen geblieben sind.

Die bilateralen Abkommen stellen die wichtigste Ergänzung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU seit dem Abschluss des Freihandelsabkommens im Jahr 1972 dar.