Das Carnet ATA (Abkürzung für Admission Temporaire – Temporary Admission) ist ein Zollpapier, das die zollfreie vorübergehende Einfuhr einer Ware in ein anderes Land und die anschliessende Wiedereinfuhr in die Schweiz ermöglicht. Das Carnet ATA erspart beim Grenzübertritt dem Zollpflichtigen u.a. die Sicherstellung der Einfuhrabgaben und der Zollverwaltung das Ausstellen nationaler Zollpapiere. Um ein Carnet ATA verwenden zu können, müssen zuerst zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
- das Bestimmungsland für Ihre Ware muss dem Carnet ATA.-Verfahren beigetreten sein und
- der Verwendungszweck der Ware gehört zu einer der drei folgenden Gruppen: Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsgut, Warenmuster.
Nicht zulässig ist der Einsatz des Carnets ATA im Reparatur- und Veredelungsverkehr. Carnets ATA werden in der Schweiz durch die Industrie- und Handelskammern herausgegeben und sind maximal ein Jahr gültig; eine Verlängerung ist nicht möglich.