Das TIR-Zollübereinkommen („Transports Internationaux Routiers“) dient der Erleichterung des internationalen Warentransports mit Strassenfahrzeugen. Es regelt den Warentransport mit Hilfe des international genormten Zolldokumentes „Carnet TIR“.
Mit dem Carnet TIR können Waren durch das Gebiet einer beliebigen Anzahl von Vertragsparteien befördert werden. Es findet jedoch keine Anwendung, wenn es sich um Warentransporte ausschliesslich innerhalb des Gebiets der EG handelt.In der Schweiz wird das Carnet TIR abgegeben vom Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG (www.astag.ch). Dieser hält auf seiner Website auch eine Liste (pdf) mit den 54 Ausgabeverbänden anderer Länder bereit.
Rechtliche Grundlage des TIR-Verfahrens ist das Übereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR („TIR-Übereinkommen 1975“) vom 14. November 1975 mit 65 Vertragsparteien einschliesslich den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft. Praktisch durchführbar ist ein Versandverfahren mit Carnet TIR jedoch nur in den 54 Ländern, die über national zugelassene, bürgende Verbände verfügen (Stand 1. Mai 2004).