Der Begriff Cost, Insurance and Freight wird für Schifftransporte verwendet und legt fest, dass der Verkäufer alle Transportkosten bis zum Bestimmungsort trägt, einschließlich der eventuellen Kosten für das Ausladen aus dem Schiff sowie die Kosten für das Einholen von Genehmigungen und Dokumenten für die Ausfuhr aus dem Herkunftsland und derer für die Zollabfertigung bei der Ausfuhr. Die Versicherungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Verkäufers.Ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware im Bestimmungshafen ausgeladen wurde, hat der Käufer alle weiteren Kosten zu tragen, einschließlich der Zollabfertigungskosten im Bestimmungsland.Die Formulierung dieser Lieferbedingung gilt mit der Angabe des Bestimmungshafens als vollständig (z. Bsp. C.I.F. Triest ).
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