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eVV Export können bei der EZV durch die Person bezogen werden, deren TIN oder Spediteurnummer in der Ausfuhrzollanmeldung als Anmelder TIN angegeben wurde. Dafür wird ein Zertifikat benötigt und eine Signaturprüfung durchgeführt. Die eVV muss elektronisch 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei der eVV gilt das Holprinzip, d.h. das Dokument muss nach erfolgter Ein- oder Ausfuhr elektronisch abgeholt werden.