Freihandelsabkommen sind völkerrechtliche Verträge, die zwischen zwei Parteien (einzelne Länder oder länderübergreifende Zusammenschlüsse) zur Gewährleistung des Freihandels abgeschlossen werden.
Das Ziel der Freihandelsabkommen ist die Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen mit wichtigen Partnern weltweit. Der Schweizerischen Wirtschaft soll ein möglichst hindernisfreier Zugang zu internationalen Märkten verschafft werden; Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse (z.B. technische Vorschriften, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Importkontingente) sollen abgebaut werden.
Die Schweiz verfügt heute – neben dem EFTA-Übereinkommen und dem Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union – über ein Netz von 28 Freihandelsabkommen mit 38 Partnern ausserhalb der EU – und es werden laufend neue Abkommen ausgehandelt.
Die Abkommen der Schweiz werden meistens im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) abgeschlossen. Daneben hat die Schweiz aber auch die Möglichkeit, Freihandelsabkommen ohne Mitwirkung der EFTA auszuhandeln, wie dies zum Beispiel bei den Abkommen mit China oder Japan der Fall gewesen ist.
Eine aktuelle Übersicht über das Netz der Freihandelsabkommen der Schweiz finden Sie unter www.seco.admin.ch.
Inhalte der Abkommen
Der Grundbestandteil jedes Abkommens ist der Warenverkehr (besonders der Abbau von Zöllen und anderen Handelsbeschränkungen). Darin wird der Handel mit Industrieprodukten (HS-Kapitel 25-97), Fisch und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten geregelt. Der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschafts-produkten wird allerdings meist in separaten bilateralen Landwirtschaftsvereinbarungen geregelt.
Neben dem Warenverkehr werden aber oft auch Bestandteile wie Schutz der Rechte am Geistigen Eigentum, Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, Öffentliches Beschaffungswesen und technische Vorschriften in die neuen Abkommen integriert. Dies sind die sogenannten „Abkommen der zweiten Generation“.
Nutzen der Abkommen
Die abgeschlossenen Abkommen mit Freihandelspartnern, mit der Ausnahme des Freihandelsabkommens mit der EU, haben im Jahr 2013 22.6% der gesamten Schweizer Exporte abgedeckt. Dies entspricht 51% der Schweizer Exporte nach Märkten ausserhalb der EU. Unter anderem fördern die Freihandelsabkommen Wachstum, Wertschöpfung und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Schweiz.
Auch die Konsumenten und Produzenten in der Schweiz haben Vorteile durch die Freihandelsabkommen; den Konsumenten stehen günstigere Produkte und eine grössere Produktauswahl zur Verfügung, und die Produzenten können von vorteilhafteren Preisen für Halbfabrikate und Rohstoffe profitieren.
Anwendung im KMU
Den Themen Freihandelsabkommen und Ursprungsdeklaration wird in Exportbetrieben oft zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Bei der Bestimmung des Ursprungs ist ein Zusammenspiel zwischen Geschäftsleitung, Export, Beschaffung, Qualitätssicherung, Logistik und Finanzen notwendig. Wenn z.B. die Einkaufsabteilung aufgrund tieferer Preise den Lieferanten wechselt (bisher Ursprung Schweiz; neu Ursprung China/Drittland), muss auch die Exportabteilung darüber informiert sein, da sich dadurch möglicherweise der Ursprung ändert. Auch Preis- und Produktionsänderungen oder Wechselkursschwankungen können Änderungen in der Ursprungsbeurteilung nach sich ziehen. Wird also die Kalkulation nicht regelmässig überprüft, und werden dadurch Falschdeklarationen gemacht, können Nachzahlungen von Zöllen und erhebliche Bussen auf die Unternehmen zukommen.
Die zuständigen Exportleiter oder Exportsachbearbeiter sollten sich zumindest in den Grundzügen der Anwendung von Freihandelsabkommen auskennen und wissen, welche Regeln anzuwenden sind. Genaueres zu den Ursprungsregeln und Ursprungsnachweisen finden Sie unter der Rubrik Ursprung.