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Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services)

Das Abkommen regelt als Vertragswerk der Welthandelsorganisation (WTO) den Handel mit Dienstleistungen. Zusammen mit dem Güterabkommen (GATT 94) und dem Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (TRIPS) bildet das GATS eine der drei Säulen des multilateralen Handelssystems der WTO. Zu den wesentlichen Prinzipien des GATS gehören die Meistbegünstigung und die Inländerbehandlung. Das Prinzip der Meistbegünstigung bedeutet, dass es nicht möglich ist, Handelsvergünstigungen nur einzelnen Staaten zu gewähren, sondern dass sie stets allen WTO-Staaten zugestanden werden müssen. Einige allgemeine Ausnahmen von der Meistbegünstigung gibt es für regionale Integrationsabkommen, so dass beispielsweise die EU Handelsvorteile ihres Binnenmarkts nicht auch Drittsatten gewähren muss. Das Prinzip der Inländerbehandlung verpflichtet die Mitgliedsstaaten, ausländische Anbieter inländischen gleichzustellen. Staatliche Aufwendungen müssen auch privaten Anbietern zur Verfügung stehen.