Categories: Zoll

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen Freihandelsabkommen abgeschlossen.
Waren können im Rahmen dieser Abkommen in den Genuss einer Präferenzbehandlung (Zollbefreiung oder Zollermässigung) kommen, wenn sie die vertraglichen Ursprungsbedingungen erfüllen und ein gültiger Ursprungsnachweis vorliegt.
Dieser Nachweis kann mittels der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erbracht werden oder in gewissen Fällen auch mit einer Ursprungserklärung auf der Rechnung.

http://www.ezv.admin.ch/index.html?lang=de