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Ein Zollkonto für ein zentralisiertes Abrechnungsverfahren (ZAZ) kann allen Importeuren und Spediteuren empfohlen werden, die regelmässig Ein- oder Ausfuhrabgaben auf Handelswaren an die Eidgenössische Oberzolldirektion zu entrichten haben. Mit dem Konto bei der Zollverwaltung werden dem Importeur alle Zoll- und MwSt-Beträge direkt mit folgenden Fristen vom Konto abgebucht: Mehrwertsteuer, 60 Tage nach Eingang; Zoll: 2 Tage nach Eingang.