NEUE ZOLLVORSCHRIFTEN FUER RADIOAKTIVITAESKONTROLLE
Wir möchten Sie über die neuen wichtigen italienischen Zollvorschriften informieren bezüglich der Ausfuhr von von Eisenmaterial von der Schweiz nach Italien.
Das erschiene Dekret No. 100 v. 1.Juni 2011 auf ,,Gazzetta Ufficiale n. 156 vom 7.Juli 2011″, gibt bekannt welche speziellen Eisenmaterialien der Radioaktivitätskontrolle unterliegen.
Diese Zollvorschriften treten ab 22.Juli 2011 in Kraft.
Die Radiometrische Kontrolle ist nicht nur für Eisenschrott-Material obligatorisch, sondern auch für andere halbfertige Metallware gemäss Beilage 1 des Dekretes.
Wir bitten Sie die neue Zollvorschriften zu beachten und die beigefügten Dokumente genau zu analysieren.
Unser Zollservice für Radiometerkontrolle bei Autobahnraststätte in Coldrerio steht Ihnen zur Vefügung, sowie in Stabio und Ponte Tresa.
http://g.co/maps/2eqmy
Für weitere Auskünfte bitten wir Sie uns unter Tel. +41 91 695.50.10 zu kontaktieren