Verbrauchssteuern auf Alkohol und Tabak: Leitfaden für die Einfuhr in die Schweiz

Ein praktischer Leitfaden zu den Verbrauchssteuern auf die Einfuhr von alkoholischen Getränken und Tabakerzeugnissen in die Schweiz. Steuersätze, Verfahren und erforderliche Dokumente.

Die Einfuhr von alkoholischen Getränken und Tabakerzeugnissen in die Schweiz unterliegt nicht nur den Zollabgaben und der Mehrwertsteuer, sondern auch besonderen Steuern (Verbrauchssteuern), die den Endpreis des Produkts erheblich beeinflussen können.

Für alkoholische Getränke wendet die Schweiz ein differenziertes Steuersystem an: Bier wird nach dem Plato-Grad und dem Volumen besteuert; Wein (bis 15 % vol.) profitiert von einem reduzierten Satz; Spirituosen unterliegen der Steuer auf gebrannte Wasser, die auf der Grundlage des Reinalkoholgehalts berechnet wird.

Für Tabak werden die Verbrauchssteuern nach einer komplexen Formel berechnet, die ein spezifisches Element (pro Stück/Gewicht) und ein Ad-valorem-Element (Prozentsatz des Kleinverkaufspreises) kombiniert. Zigaretten beispielsweise unterliegen einer Steuer von ca. CHF 0.1182 pro Zigarette plus 25 % des Verkaufspreises.

Franzosini SA wickelt regelmässig Sendungen von Weinen, Spirituosen und Tabakprodukten ab und bietet einen umfassenden Service, der Folgendes umfasst: Vorausberechnung der Verbrauchssteuern und Einfuhrkosten; Vorbereitung der Dokumentation für die Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) und die Eidgenössische Zollverwaltung; Verwaltung von Steuerlagern und Sicherheitsleistungen.