Die EU-Verordnung 2023/1115 über Entwaldung (EUDR — EU Deforestation Regulation) führt strenge Pflichten für Marktteilnehmer ein, die bestimmte mit Entwaldung verbundene Produkte und Rohstoffe auf den EU-Markt bringen oder aus der EU exportieren.
Die betroffenen Produkte sind: Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Holz, Kautschuk und Rinder sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (Schokolade, Holzmöbel, Reifen, Leder, Papier usw.). Für jede importierte Partie muss der Marktteilnehmer nachweisen, dass das Produkt nicht von nach dem 31. Dezember 2020 entwaldeten Flächen stammt.
Für Schweizer Unternehmen, die diese Produkte oder deren Derivate in die EU exportieren, ist es unerlässlich, sich auf die Rückverfolgbarkeitsanforderungen vorzubereiten. Obwohl die Schweiz nicht direkt der EUDR unterliegt, werden EU-Kunden von ihren Schweizer Lieferanten die für die Sorgfaltserklärung erforderlichen Informationen verlangen.
Die Hauptpflichten für Marktteilnehmer umfassen: Geolokalisierung der Produktionsparzellen; Dokumentation des Produktions- oder Erntedatums; Überprüfung der Konformität mit der Gesetzgebung des Produktionslandes; sowie eine Sorgfaltserklärung im EU-System TRACES.