Handelssanktionen gegen Russland: Aktualisierung für Schweizer Akteure

Die Schweiz hat neue EU-Sanktionspakete übernommen. Was Schweizer Importeure und Exporteure über die geltenden Handelsbeschränkungen wissen müssen.

Die Schweiz hat, obwohl sie kein Mitglied der Europäischen Union ist, die von der EU gegen die Russische Föderation verhängten Sanktionspakete vollständig übernommen. Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) aktualisiert regelmässig die Liste der anwendbaren Beschränkungen.

Die Sanktionen decken ein breites Spektrum von Sektoren ab: Verbot der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und fortschrittlichen Technologien; Beschränkungen bei der Einfuhr russischer Erdöl- und Stahlprodukte; Verbot der Ausfuhr von Luxusgütern; Einschränkungen im Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen; sowie Beschränkungen im See- und Luftverkehr.

Für Logistikunternehmen und Spediteure bringen die Sanktionen verstärkte Sorgfaltspflichten mit sich. Jede Sendung nach Russland oder Belarus oder solche, die Waren russischen Ursprungs enthalten, muss sorgfältig anhand der Restriktionslisten überprüft werden.

Franzosini SA hat interne Compliance-Verfahren eingeführt, die Folgendes umfassen: systematische Überprüfung aller Sendungen anhand der SECO/EU-Sanktionslisten; Verifizierung der beteiligten Parteien (Absender, Empfänger, Endnutzer) anhand der Listen sanktionierter Personen und Einheiten; sowie die fortlaufende Schulung des Personals zu regulatorischen Änderungen.