Schweizer MwSt. bei 8,1 %: praktischer Leitfaden für Importeure und Exporteure

Mit dem auf 8,1 % gestiegenen Schweizer MwSt.-Satz analysieren wir die Auswirkungen auf Import-/Export-Vorgänge und Strategien zur Optimierung der steuerlichen Abwicklung internationaler Sendungen.

Seit dem 1. Januar 2024 ist der normale MwSt.-Satz in der Schweiz von 7,7 % auf 8,1 % gestiegen, der reduzierte Satz von 2,5 % auf 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung von 3,7 % auf 3,8 %. Diese Änderungen, die in der Volksabstimmung im September 2022 genehmigt wurden, finanzieren die Sanierung der AHV.

Für Importeure bedeutet die MwSt.-Erhöhung eine höhere Belastung zum Zeitpunkt der Zollabfertigung. Die Einfuhr-MwSt. wird auf den CIF-Wert der Ware (Kosten + Versicherung + Fracht) zuzüglich allfälliger Zölle berechnet. Mit einem Satz von 8,1 % steigt die steuerliche Belastung auf Einfuhren spürbar.

Für Schweizer Exporteure bleiben Ausfuhrlieferungen von der MwSt. befreit (Satz 0 %), aber es ist unerlässlich, dass die Zolldokumentation einwandfrei ist, um von der Befreiung profitieren zu können. Fehler in der Zolldeklaration oder in der Dokumentation können zum Verlust des Befreiungsrechts führen.

Das Regime der aktiven und passiven Veredelung, das besonders in der Uhrenindustrie und im Maschinensektor eingesetzt wird, muss mit besonderer Sorgfalt gehandhabt werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Franzosini SA bietet spezialisierte Beratung zur Optimierung dieser Regime.