Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) ist das internationale Abkommen, das die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse in Europa regelt.
Das Abkommen legt die Bedingungen für Verpackung, Kennzeichnung, Fahrzeugbeschilderung, Personalausbildung und die erforderliche Dokumentation für den sicheren Transport gefährlicher Stoffe fest.
Franzosini verfügt über ADR-zertifizierte Fahrer und Gefahrgutbeauftragte (DGSA — Dangerous Goods Safety Advisor), die alle Gefahrenklassen unter vollständiger Einhaltung der Vorschriften handhaben können.
Die Nichteinhaltung der ADR-Vorschriften zieht schwere Sanktionen nach sich, darunter Bussen, Fahrzeugstilllegung und strafrechtliche Verantwortung. Vertrauen Sie zertifizierten Fachleuten.
Der Transport gefährlicher Güter ohne die erforderlichen Genehmigungen, Dokumentation und Personalschulung ist gesetzlich verboten und zieht strafrechtliche Verantwortung nach sich.
Stoffe und Gegenstände, die durch chemische Reaktion Gase mit solcher Temperatur, solchem Druck und solcher Geschwindigkeit erzeugen können, dass sie Schäden in der Umgebung verursachen. Umfasst auch pyrotechnische Stoffe.
Verpackung: UN-zugelassene Verpackungen, spezifisch je Unterklasse. Verträglichkeit zwischen Materialien erforderlich.
Kennzeichnung: Oranges Etikett mit Explosionssymbol. Klassifizierungscode und UN-Nummer obligatorisch.
Stoffe mit einem Dampfdruck über 300 kPa bei 50 °C oder die bei 20 °C und Normaldruck vollständig gasförmig sind. Umfasst verdichtete, verflüssigte, tiefgekühlt verflüssigte und gelöste Gase.
Verpackung: Flaschen, Druckgefässe und Tanks gemäss ADR/RID. Sicherheitsventile obligatorisch.
Kennzeichnung: 2.1: Flamme auf rotem Grund. 2.2: Gasflasche auf grünem Grund. 2.3: Totenkopf auf weissem Grund.
Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C (geschlossener Tiegel) oder 65,6 °C (offener Tiegel). Umfasst auch desensibilisierte flüssige explosive Stoffe.
Verpackung: Zusammengesetzte Verpackungen, Metallfässer oder Kunststofffässer, IBC. Dichte Verschlüsse mit Entlüftung.
Kennzeichnung: Schwarze oder weisse Flamme auf rotem Grund. UN-Nummer und offizielle Benennung.
Leicht entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe und Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
Verpackung: Hermetische Verpackungen, Feuchtigkeitsschutz für Klasse 4.3. Trennung von Oxidationsmitteln.
Kennzeichnung: 4.1: rote/weisse senkrechte Streifen. 4.2: Flamme auf weiss/rotem Grund. 4.3: Flamme auf blauem Grund.
Oxidierende Stoffe, die durch Sauerstoffabgabe die Verbrennung verursachen oder fördern können, und thermisch instabile organische Peroxide, die exothermer Zersetzung unterliegen.
Verpackung: 5.1: Inerte Behälter, Trennung von brennbaren Stoffen. 5.2: Verpackungen mit Temperaturkontrolle, getrennte Stauung.
Kennzeichnung: 5.1: Flamme über Kreis auf gelbem Grund. 5.2: Flamme auf rot/gelbem Grund mit spezifischem Symbol.
Giftige Stoffe, die beim Verschlucken, Einatmen oder Aufnahme durch die Haut den Tod oder schwere Gesundheitsschäden verursachen können, und ansteckungsgefährliche Stoffe mit Krankheitserregern.
Verpackung: 6.1: Dichte Verpackungen, Trennung von Lebensmitteln. 6.2: Dreifachverpackung P620/P650 mit Absorptionsmittel.
Kennzeichnung: 6.1: Totenkopf mit gekreuzten Knochen auf weissem Grund. 6.2: Drei Halbmonde auf weissem Grund.
Stoffe, die Radionuklide enthalten, deren Aktivitätskonzentration und Gesamtaktivität die festgelegten Grenzwerte überschreiten. Der Transport wird auch von der IAEO geregelt.
Verpackung: Versandstücke Typ A, B(U) oder B(M) je nach Aktivität. Abschirmung und Kontaminationsgrenzen.
Kennzeichnung: Kleeblatt auf weiss/gelbem Grund mit roten Balken. Angabe der Kategorie und der Transportkennzahl.
Stoffe, die durch chemische Einwirkung irreversible Hautschäden verursachen oder Stahl und Aluminium korrodieren. Umfasst Säuren, Laugen und andere ätzende Mittel.
Verpackung: Korrosionsbeständige Behälter (PE, beschichtetes Glas, Edelstahl). Hermetische Verschlüsse.
Kennzeichnung: Flüssigkeiten auf Hand und Metall, weiss oben und schwarz unten. UN-Nummer obligatorisch.
Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen, die nicht von anderen Klassen abgedeckt wird. Umfasst umweltgefährdende Stoffe, Lithiumbatterien und Stoffe, die bei erhöhter Temperatur befördert werden.
Verpackung: Spezifisch je Typ: Lithiumbatterien erfordern Verpackungen P903/P908/P909/P910. Trockeneis in belüfteten Behältern.
Kennzeichnung: Schwarze senkrechte Streifen auf weissem Grund in der oberen Hälfte. Spezifisches Piktogramm für Lithiumbatterien.