Der Export von Waren aus der Schweiz erfordert die Einhaltung spezifischer Zollverfahren und die Erstellung einer vollständigen Dokumentation. Dieser Leitfaden begleitet Sie durch jede Phase des Prozesses, von der Warenklassifizierung bis zur endgültigen Versendung.
Warenklassifizierung: Den korrekten HS-Code für die zu exportierende Ware ermitteln. Die Klassifizierung bestimmt Zölle, Beschränkungen und erforderliche Dokumente.
Prüfung der Beschränkungen: Prüfen, ob die Ware Beschränkungen, Sondergenehmigungen, Embargos oder Sanktionen im Bestimmungsland unterliegt.
Handelsdokumentation: Handelsrechnung, Packliste und allfällige Konformitäts- oder Qualitätszertifikate vorbereiten.
Zollanmeldung (Passar): Die Ausfuhrzollanmeldung über das elektronische Passar-System des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) ausfüllen und übermitteln.
Ursprungszeugnis: Falls zutreffend, das Ursprungszeugnis (EUR.1, Form A) beantragen, um von Präferenzzöllen im Bestimmungsland zu profitieren.
Versand und Transport: Den Transport mit dem gewählten Frachtführer organisieren, Transportdokumente (CMR, AWB, B/L) vorbereiten und ggf. eine Versicherung abschliessen.
Dokumenten-Checkliste
Handelsrechnung
Mit Angabe von Wert, Ursprung, Lieferbedingungen (Incoterms) und MwSt.-Nummer.
Packliste
Detaillierte Aufstellung der Packstücke mit Brutto-, Nettogewichten und Abmessungen.
Passar Export
Obligatorische elektronische Zollanmeldung für alle Exporte aus der Schweiz.
EUR.1 / Ursprungserklärung
Zur Nutzung von Präferenzzöllen in Freihandelsabkommen.
Konformitätszertifikat
CE-Kennzeichnung, Gesundheits- oder Pflanzenschutzzeugnisse, wenn vom Einfuhrland verlangt.
Ausfuhrgenehmigung
Erforderlich für Dual-Use-Güter, Kriegsmaterial und kontrollierte Waren.