Die Dokumente für den internationalen Transport Jede Transportart und jede Zolloperation erfordert spezifische Dokumente. Eine korrekte und vollständige Dokumentation ist unerlässlich, um Verzögerungen, Strafen und unerwartete Kosten zu vermeiden. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Dokumente im internationalen Versand.
Handelsrechnung (Commercial Invoice) (Kommerziell) Grundlegendes Dokument für jede internationale Sendung. Beschreibt das Handelsgeschäft, den Warenwert und die Verkaufsbedingungen.
Grundlage für die Zollanmeldung und die Berechnung der Zölle Muss angeben: Wert, Ursprung, Incoterm, USt-IdNr., detaillierte Warenbeschreibung Vom Ausfuhr- und Einfuhrland verlangt Muss genau mit den versandten Waren übereinstimmen Packliste (Packing List) (Kommerziell) Detaillierte Aufstellung des Inhalts jedes Packstücks in der Sendung. Unverzichtbare Ergänzung zur Handelsrechnung.
Anzahl und Art der Packstücke (Paletten, Kartons, Kisten usw.) Brutto- und Nettogewicht jedes Packstücks Abmessungen und Identifikationszeichen Erleichtert Zollkontrollen und Logistikmanagement Internationaler Frachtbrief (CMR) (Strasse) Obligatorisches Transportdokument für internationale Strassentransporte. Geregelt durch das CMR-Übereinkommen von 1956.
Nachweis des Beförderungsvertrags zwischen Absender und Frachtführer Empfangsbestätigung der Übernahme der Ware durch den Frachtführer Vorbehalte zum Zustand der Ware bei Abholung und Zustellung 3 Ausfertigungen: Absender, Frachtführer, Empfänger Konnossement (Bill of Lading) (See) Das wichtigste Dokument im Seetransport. Dreifache Funktion: Beförderungsvertrag, Warenempfangsschein und übertragbarer Eigentumstitel.
Verhandelbarer und durch Indossament übertragbarer Eigentumstitel Nachweis des Empfangs der Waren an Bord des Schiffes Unerlässlich für Dokumenten-Akkreditive (L/C) Varianten: clean, claused, through, combined transport Sea Waybill (Seefrachtbrief) (See) Nicht verhandelbare Alternative zum Konnossement. Verwendet, wenn keine Eigentumsübertragung erforderlich ist.
Nicht verhandelbar — Ware wird an den genannten Empfänger geliefert Schneller als B/L: erfordert keine Vorlage des Originals bei Lieferung Geeignet für Sendungen zwischen Standorten desselben Unternehmens oder mit etablierten Partnern Nicht verwendbar mit Dokumenten-Akkreditiven Luftfrachtbrief (AWB) (Luft) Lufttransportdokument, ausgestellt von der Fluggesellschaft oder dem IATA-Agenten. Im Gegensatz zum B/L ist es kein Eigentumstitel.
Beförderungsvertrag zwischen dem Spediteur und der Fluggesellschaft Nicht verhandelbar — überträgt kein Eigentum an der Ware Enthält Transportbedingungen und Handhabungsanweisungen HAWB (House AWB) vom Spediteur für konsolidierte Sendungen ausgestellt FBL — FIATA Bill of Lading (Multimodal) Multimodales Transportdokument, ausgestellt vom FIATA-Spediteur. Deckt den gesamten Transportweg unabhängig von den verwendeten Transportarten ab.
Verhandelbarer Eigentumstitel, von Banken für L/C akzeptiert Deckt Haus-zu-Haus-Transport mit mehreren Verkehrsträgern (Strasse, See, Luft, Schiene) ab Nur von FIATA-angeschlossenen Spediteuren ausgestellt Unterliegt den UNCTAD/ICC-Regeln für multimodale Transportdokumente Zollausfuhranmeldung (Passar) (Zoll) Obligatorische elektronische Anmeldung für alle Ausfuhren aus der Schweiz, übermittelt über das Passar-System des BAZG.
Obligatorisch für alle Waren, die das Schweizer Zollgebiet verlassen Enthält Zolltarifnummer, Wert und Ursprung der Waren Generiert die MRN (Movement Reference Number) zur Sendungsverfolgung Muss vor dem Warenversand eingereicht werden Zolleinfuhranmeldung (Zoll) Zolldokument, das im Bestimmungsland für die Einfuhrverzollung erforderlich ist. Das Format variiert je nach Land.
Grundlage für die Berechnung von Zöllen, MwSt. und anderen Einfuhrabgaben Erfordert die korrekte HS-Klassifizierung der Ware Eingereicht vom Importeur oder seinem Zollvertreter In der EU: EZD (Einheitspapier / SAD), in den USA: Entry Summary Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (Ursprung) Bescheinigung über den präferenziellen Ursprung der Ware, die ermässigte oder zollfreie Einfuhr auf Basis bilateraler Handelsabkommen ermöglicht.
Ausgestellt von der Zollbehörde des Ausfuhrlandes auf Antrag des Exporteurs Gültig für eine einzelne Sendung, Gültigkeit 4 Monate ab Ausstellungsdatum Erforderlich für Präferenzzölle in Freihandelsabkommen Kann durch Erklärung auf der Rechnung für zugelassene Ausführer ersetzt werden Ursprungserklärung auf der Rechnung (Ursprung) Alternative zur EUR.1 für zugelassene Ausführer. Die Ursprungserklärung wird direkt auf der Handelsrechnung angebracht.
Ohne Wertbeschränkung für Ausführer mit Zollgenehmigung verwendbar Für nicht zugelassene Ausführer: verwendbar bis CHF 10'400 (ca. EUR 6'000) Standardisierter Text gemäss Freihandelsabkommen Gleiche Rechtsgültigkeit wie das EUR.1-Zertifikat für Präferenzzölle Warenverkehrsbescheinigung ATR (Türkei) Spezifisches Dokument für den Handel zwischen EU/Schweiz und der Türkei im Rahmen der Zollunion. Bescheinigt den freien Warenverkehr.
Ausschliesslich für Industrieprodukte im Handel mit der Türkei verwendet Deckt keine landwirtschaftlichen Produkte, Kohle und Stahl (EGKS) ab Ausgestellt von der Zollbehörde oder zugelassenen Ausführern Ermöglicht Zollbefreiung im Rahmen der EU-Türkei-Zollunion Ursprungszeugnis (nicht präferenziell) (Ursprung) Bescheinigt das Herstellungsland der Ware. Von vielen Ländern für statistische Zwecke, Handelspolitik oder Anti-Dumping-Massnahmen verlangt.
Ausgestellt von der Handelskammer des Ausfuhrlandes Gewährt keine Zollermässigungen (im Gegensatz zu EUR.1) Von einigen Ländern obligatorisch verlangt (z.B. arabische Länder, einige afrikanische Länder) Häufig für Dokumenten-Akkreditive (L/C) erforderlich Carnet ATA (Vorübergehend) Internationales Zolldokument für die vorübergehende Einfuhr von Waren ohne Zahlung von Zöllen und MwSt. Ideal für Messen, Muster und Berufsausrüstung.
Gültig in über 75 Ländern des Istanbuler Übereinkommens Maximale Gültigkeit von 1 Jahr — Ware muss in das Ursprungsland zurückkehren Deckt ab: Handelsmuster, Messematerial, Berufsausrüstung Ausgestellt von Handelskammern — in der Schweiz durch die SCCI Carnet TIR (Transit) Internationales Zolltransitdokument, das den Warentransport über mehrere Grenzen mit vereinfachten Zollformalitäten ermöglicht.
Geregelt durch das TIR-Übereinkommen von 1975 (über 70 Mitgliedsländer) Fahrzeug muss vom Zoll am Abgangsort versiegelt werden Reduziert Wartezeiten an Grenzen dank internationaler Garantie Besonders nützlich für Transporte in Nicht-EU-Länder (Türkei, GUS-Staaten) Transitdokument (T1/T2) (Transit) Dokumente für den Zolltransit von Waren durch das Gebiet eines oder mehrerer Länder ohne Zollzahlung.
T1: Externer Transit für Nicht-Unionswaren durch EU-Gebiet T2: Interner Transit für Unionswaren durch ein Drittland (z.B. Schweiz) Verwaltet über das NCTS (New Computerized Transit System) Erfordert eine Sicherheitsleistung zur Deckung potenziell fälliger Zölle Gesundheits-/Pflanzengesundheitszeugnis (Kontrollen) Obligatorische Bescheinigungen für die Ein- und Ausfuhr von Lebensmitteln, Tieren, Pflanzen und deren Erzeugnissen.
Gesundheitszeugnis: für Produkte tierischen Ursprungs (Fleisch, Milchprodukte, Fisch) Pflanzengesundheitszeugnis: für Pflanzen, Saatgut, Holz und pflanzliche Erzeugnisse Ausgestellt von den Gesundheits- oder Veterinärbehörden des Ausfuhrlandes Häufig physische Kontrolle der Ware vor Abfahrt erforderlich Konformitätsbescheinigung (CE / andere) (Kontrollen) Bescheinigt, dass das Produkt den im Zielmarkt geforderten technischen und Sicherheitsstandards entspricht.
CE-Kennzeichnung für viele im Europäischen Wirtschaftsraum verkaufte Produkte obligatorisch Konformitätserklärung vom Hersteller oder Importeur erstellt Für die Schweiz: MRA-Abkommen mit der EU für gegenseitige Anerkennung Andere Standards: UKCA (Vereinigtes Königreich), FDA (USA), GOST (Russland/EAWU) Sicherheitsdatenblatt (SDS / MSDS) (Gefahrgut) Obligatorisches Dokument für Transport, Lagerung und Handhabung gefährlicher chemischer Stoffe.
16 standardisierte Abschnitte gemäss GHS/CLP-Verordnung Muss die Ware während des gesamten Transports begleiten Enthält: Gefahrenidentifikation, Erste-Hilfe-Massnahmen, Brandbekämpfungsmassnahmen Obligatorisch in allen Sprachen der Durchgangsländer Ausfuhr-/Einfuhrlizenz (Kontrollen) Genehmigung der zuständigen Behörden für die Aus- oder Einfuhr von kontrollierten Waren.
Erforderlich für: Dual-Use-Güter, Kriegsmaterial, strategische Güter In der Schweiz: vom SECO für Dual-Use-Güter ausgestellt Bearbeitungszeiten variieren — rechtzeitig beantragen Transport ohne gültige Lizenz zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich Transportversicherungszertifikat (Versicherung) Dokument, das den Versicherungsschutz der Ware während des Transports bescheinigt. Besonders wichtig bei CIF- und CIP-Bedingungen.
All-Risks-Police deckt alle Verlust- oder Schadensrisiken (vorbehaltlich Ausschlüsse) Minimale ICC(C)-Deckung deckt nur Hauptrisiken (Schiffbruch, Brand) Versicherungswert in der Regel CIF + 10% (110% des Warenwerts) Von Banken bei Akkreditiv-Transaktionen verlangt