BENIN
Benin Transporte und Spedition Dienstleistungen
Benin
Hauptstadt
Porto-Novo
Einwohnerzahl
10,6 Mio.
Landessprache/n
Französisch (Amtssprache)
Währung
Communauté Financière Africaine franc (XOF)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 8,3 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 767
Schweizer Exporte
CHF 31 Mio.
Schweizer Importe
80 Mio.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Der bilaterale Handel zwischen Benin und der Schweiz ist nicht sehr umfangreich. Die Schweiz exportierte 2014 Güter im Wert von 31 Millionen CHF nach Benin, in erster Linie Fahrzeuge und Maschinen. Sie importierte Güter für 80 Millionen CHF – fast ausschliesslich Gold.
Vertragliche Regelungen
Benin – EU: In allgemeine autonome Zollpräferenzen einbezogen.
Geschäftssprache
Französisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
Landeswährung CFA-Franc = 100 Centimes (c).
ISO-Code: XOF
Importkontrolle
Die Einfuhr von EU-Waren ist weitgehend liberalisiert.
Für nicht liberalisierte Waren, die zum Teil kontingentiert sind, sind Einfuhrlizenzen bzw. Einfuhrzertifikate erforderlich. Verschiedene Waren sind einfuhrverboten. Für die Beantragung der Importlizenz sind unterschriebene Proforma Rechnungen erforderlich. Fob- und Cif-Werte sind anzugeben.
Bescheinigungen sind nicht notwendig. Die Lizenzen haben im Allgemeinen eine Laufzeit von 2 Jahren. Eine Kopie der Lizenz sollte als Vorlage angefordert werden. Die Versendung der Ware muss vor Ablauf der Lizenz und möglichst gegen unwiderrufliches Akkreditiv erfolgen. Einfuhr von Fisch und Druck Erzeugnissen monopolisiert.
Umsatzsteuerregelsatz: 18%
Pre-Shipment-Inspektion
Inspektionszertifikat (Attestation de Vérification) für nahezu alle Waren vor Versendung ab Wert 3 000 000 CFA fob. Ansonsten erfolgt keine Bezahlung der Waren. Prüfungskosten trägt der Exporteur.
Zertifikat erstellt Bureau Veritas, District PIH. (Vgl.Allg. Teil, Pkt. 6.) Electronic Cargo Tracking Note:
Die für die Einfuhr notwendige Electronic Cargo Tracking
Note (ECTN)/Bordereau de Suivi de Cargaison (BSC) muss vor Verladung beantragt werden.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Einfuhrgeschäfte müssen über akkreditierte Vermittler domiziliert werden. Lieferungen gegen unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv, bei bekannten Importeuren Kasse gegen Dokumente (D/P) angängig.
Fakturierung in €. Angebote cif Cotonou oder fob europ. Hafen. Angebote in französischer Sprache.
Ursprungsangaben
Im Allgemeinen zwei Kopien eines EG-Ursprungszeugnis erforderlich.
Markierung / Etikettierung
übliche Markierung in Französisch oder Englisch ausreichend; allerdings ist zusätzlich der Vermerk „Importé de….“ bzw. „Made in …“ aufzunehmen. Besondere Etikettierungsvorschriften bestehen für Lebensmittel und Pharmazeutika.
Verpackung
Robuste und witterungsbeständige Verpackung wählen. Heu und Stroh möglichst nicht als Verpackungsmaterial wählen.
Warenmuster und -proben
Zollfrei, wenn ohne Handelswert (Echantillon. Ne pas à vendre).
Versand- und Begleitpapiere
Übliche sowie
a) Handelsrechnungen 3fach mit allen handelsüblichen Angaben, u. a. Ursprungsland, Brutto- und Nettogewicht, fob- und cif-Wert, Lieferbedingungen, genaue Warenbeschreibung usw., dreifach in französischer Sprache, unbeglaubigt. Am Schluss der Rechnung vom Ausführer zu unterschreibende Erklärung wie folgt: „Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de …………… et que les prix indiqués ci-dessus s’accordent avec les prix courants sur le marché d’exportation“.
b) Ursprungszeugnis nur auf Anforderung. Falls verlangt als Ursprungsland: „……………………. (Union Européenne)“ oder nur „Union Européenne“.
c) Postpakete bis 31 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 1 ZI (Zollinhaltserklärungen) (frz.)