GABUN
Gabun Transporte und Spedition Dienstleistungen
Gabon
Hauptstadt
Libreville
Einwohnerzahl
1.7 Mio.
Landessprache/n
Französisch als Amts- und Verkehrssprache, verschiedene Bantusprachen
Währung
Communauté Financière Africaine franc (XAF)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 15 Mia.
BIP pro Einwohner
USD 9’343
Schweizer Exporte
CHF 5.68 Mio.
Schweizer Importe
CHF 37.85 Mio.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die beiden Länder pflegen keine engen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen. Die Schweiz importiert aus Gabun vor allem Land- und Forstwirtschaftsprodukte. Industriemaschinen, Geräte für die Elektro- und Elektronikindustrie und Präzisionsinstrumente machen den Löwenanteil der Schweizer Exporte aus, gefolgt von Occasionsfahrzeugen.
Vertragliche Regelungen
Zur Zeit bestehen keine Regelungen.
Geschäftssprache
Französisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
Landeswährung CFA-Franc (FCFA) = 100 Centimes (c).
ISO-Code: XAF
Importkontrolle
Für verschiedene Warengruppen bestehen Einfuhrbeschränkungen in Form von Genehmigungen, Registrierungs- und Zulassungspflichten. Für Lebensmittel ist eine Vorab- als auch eine Einfuhrerklärung erforderlich.
Einfuhrverbote bestehen z.B. für Gefahrabfälle, Gebrauchtwagen (älter als 4 Jahre, etc. Pharmazeutische Produkte müssen in Gabun registriert sein. (Nähere Info bei der IHK (Industrie- und Handelskammern) ). Importgenehmigungen sind u.a. für Tiere, Lebensmittel, ozonreduzierende Substanzen, Waffen und Munition erforderlich. Ausrüstungsgegenst.nde der Telekommunikation unterliegen Konformitätsanforderungen der gabunischen Telekommunikationsbehörde ARCEP (Einheitspapier) . Für die Zollabwicklung ist ein Versicherungsnachweis zwingend erforderlich. Für Arzneimittel, Rohstoffen für Arzneimittel und Pharmazeutika ist ein GMP-Zertifikat (Herstellererklärung) Voraussetzung für eine erfolgreiche Lizenzierung.
Devisenkontrollen bestehen derzeit keine.
Umsatzsteuerregelsatz: 18% (ermäßigt 10%)
Pre-Shipment-Inspection
Importeure der betroffenen Waren haben ein „Certificate of Conformity“ (COC) pro Ursprungsland einer Exportsendung beizubringen, welches nach erfolgter Vorversandkontrolle durch eine akkreditierte Stelle auszustellen ist. Einzelheiten sind bei den mit der Zertifizierung beauftragten Unternehmen zu erfragen. Zurzeit verfügen vier Inspektionsgesellschaften über solche Bewilligungen. Es sind Bureau Veritas Switzerland AG in Weinigen (Bureau Veritas), Cotecna Inspection SA (Cotecna) in Genf, Intertek (Schweiz) AG in Basel (Intertek) und SGS Société Générale de Surveillance SA (SGS) in Genf.
link Inspektionsgesellschaften
Zahlungsbedingungen und Angebote
Die Akkreditivbasis ist fast ausschließlich üblich. Für das Kurzfristgeschäft mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten bestehen Deckungsmöglichkeiten ohne Einschränkungen.
€-Fakturierung, US $
Angebote, Prospekte etc. in französischer Sprache.
Ursprungsangaben
Ursprungsangabe auf der HR (Handelsrechnungen) erforderlich.
Markierung / Etikettierung
Handelsübliche Markierung mit dem Zusatz „Importé de ……………..“. Sofern hinsichtlich des Ursprungs ein irreführender Eindruck entsteht, ist die Ware mit dem Zusatz „Fabriqué en …………………..“ zu kennzeichnen. Etikettierungen sollten in französischer Sprache sein. Besondere Vorschriften gelten u.a. für Pflanzenschutzmittel und Lebensmittel.
Verpackung
Seeverpackung. Heu und Stroh vermeiden. Verpackungen die Krankheiten ins Land schleppen können sind verboten.
Warenmuster und -proben
Zollfrei, wenn ohne Handelswert.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie
a) Handelsrechnungen 3fach mit allen handelsüblichen Angaben, u. a. fob-Wert, cif-Kosten und cif-Wert, Brutto- und Nettogewicht, genaue Warenbeschreibung usw., in französischer Sprache, unbeglaubigt. Am Schluss der Rechnung vom Ausführer zu unterschreibende Erklärung wie folgt:
«Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de la République Fédérale d’Allemagne et que les prix indiqués ci-dessus s’accordent avec les prix courants sur le marché d’exportation.»
b) Ursprungszeugnis nur auf Anforderung.
c) Postpakete bis 31,5 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 2 Zl frz.
d) unbeglaubigte Konnossemente, Orderkonnossemente mit notify Adresse zulässig.