GUINEA-BISSAU
Guinea-Bissau Transporte und Spedition Dienstleistungen
Guinea Bissau
Hauptstadt
Bissau
Einwohnerzahl
ca. 1.7 Mio.
Landessprache/n
Portugiesisch (Amtssprache), zahlreiche regionale und lokale Sprachen und Dialekte
Währung
Communauté Financière Africaine franc (XOF)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 982 Mio.
BIP pro Einwohner
USD 553
Schweizer Exporte
CHF 0.18 Mio.
Schweizer Importe
CHF 0.00 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Guinea-Bissau
Die Schweiz hat Guinea-Bissau am 13. August 1974 anerkannt und 1980 mit dem Staat diplomatische Beziehungen aufgenommen.
Die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern sind bescheiden.
Bis 2002 hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) Guinea-Bissau im Bereich der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen unterstützt und insbesondere im Rahmen des Bürgerkrieges von 1998 auch humanitäre Hilfe geleistet.
Geschäftssprache
Portugiesisch, Englisch, Französisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System
Währung
Landeswährung: CFA
ISO-Code: XOF
Importkontrolle
Es bestehen seitens der EU Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den Friedensprozess blockieren. Einfuhrlizenzen für alle Waren erforderlich; Gültigkeit 4 Monate. Empfohlen, vor Versand der Waren zu prüfen, ob Lizenz vorliegt. Devisen werden aufgrund der Lizenzerteilung bereitgestellt.
Umsatzsteuerregelsatz: 15%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv. Angebote in €, cif-Zielort.
Ursprungsangaben
Ursprungsland in der HR (Handelsrechnungen) angeben. „Suíça“ oder „……………………./Comundidade Europeia“ angeben.
Markierung / Etikettierung
Keine besonderen Vorschriften bekannt.
Verpackung
Heu und Stroh als Verpackungsmaterial zulässig. Aufgrund des Tropenklimas witterungsbeständige Verpackung wählen.
Warenmuster und -proben
Warenmuster ohne Handelswert zollfrei. Warenmuster- und proben mit Handelswert (zur vorübergehenden Einfuhr) können nur über den Paketaufkleber (grüner Zollzettel) eingeführt werden.
Wiederausfuhrfrist 6 Monate.
Versand- und Begleitpapiere
a) HR (Handelsrechnungen) 4-fach, portugiesisch oder englisch, übliche Angaben, mit Importlizenznummer und Gültigkeitsdatum. Am Schluss der Rechnung rechtsverbindlich unterschreiben: „Confirmanos que as mercadorias indicadas nesta factura são de origem da ……………….“.
Bescheinigung durch IHK (Industrie- und Handelskammern) .
b) UZ (Ursprungszeugnisse) im allgemeinen nicht erforderlich, falls nötig „Suíça“ oder „………………(União Europeia)“ oder nur „União Europeia“ (IHK (Industrie- und Handelskammern) UZ (Ursprungszeugnisse) ).
c) WVB (Warenverkehrsbescheinigung) EUR 1 bzw. UE nicht erforderlich.
d) Konnossemente unbeglaubigt; Order-Konnossemente und Notify-Adresse möglich.
e) Postsendungen: Höchstgewicht 20 kg, 1 APK (Auslandspaketkarte) , 1 ZI (Zollinhaltserklärungen) (port. oder franz.).