GUINEA
Guinea Transporte und Spedition Dienstleistungen
Guinea
Hauptstadt
Conakry
Einwohnerzahl
12 Mio.
Landessprache/n
Französisch (Amtssprache), regionale und lokale Sprachen und Dialekte
Währung
Franc guinéen (GNF)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 7.2 Mia.
BIP pro Einwohner
USD 612
Schweizer Exporte
CHF 4.27 Mio.
Schweizer Importe
CHF 40.1 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Guinea
Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und Guinea sind wenig intensiv. Während der Bürgerkriege in Liberia und Sierra Leone in den 1990er-Jahren leistete die Schweiz humanitäre Hilfe in Guinea. Es wurden verschiedene Abkommen zu Schuldenreduktion und Migration ausgehandelt.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Der Handelsaustausch zwischen der Schweiz und Guinea ist gering. 2011 importierte die Schweiz Waren in Höhe von 0.1 Mio. CHF. Die Exporte nach Guinea betrugen 9 Mio. CHF und betrafen vor allem Papier, Papierwaren und grafische Erzeugnisse, Maschinen und Fahrzeuge.
Geschäftssprache
Französisch.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Währung
Landeswährung Franc Guinéen (FG).
ISO-Code: GNF
Importkontrolle
Restriktive Maßnahmen: Es gilt ein Waffenembargo, Ausfuhrverbot für Ausrüstung zur internen Repression und Finanzsanktionen.
Es besteht eine Registrierungspflicht für Importeure. Zum Zwecke der Risikoanalyse werden Container am Hafen bei der Wareneingangskontrolle gescannt. Von der Vorversandkontrolle ausgenommen sind u.a. lebende Tiere, Gebrauchtwaren, zoll- und steuerbefreite Waren, gewerbliche Muster.
Im Antragsformular FDI wird von BIVAC eine entsprechende Kennzeichnung vorgenommen, dass die Waren nicht unter die Vorversandkontrollen fallen. Für verschiedene Warengruppen bestehen Zertifikatspflichten (u.a. Pflanzen, Saatgut, tierische Produkte) und Genehmigungspflichten (u.a. Pharmazeutika, Brennstoffe).
Umsatzsteuerregelsatz: 18%
Pre Shipment Inspektion
link Inspektionsgesellschaften
Zahlungsbedingungen und Angebote
Angebote in französischer Sprache, Basis fob eur.
Hafen oder cif Conakry. Es wird empfohlen, bei Vertragsabschluss genaue Zahlungsbedingungen einschliesslich Zahlungsgarantie zu vereinbaren. Unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv empfohlen. €-Fakturierung.
Ursprungsangaben
auf Waren, aus deren Aufmachung der Eindruck entstehen könnte, dass es sich um Waren nichtdeutschen Ursprungs handelt, mit „Importé de ……………“ verlangt.
Markierung / Etikettierung
besondere Markierungsvorschriften sind nicht bekannt, jedoch ist der zusätzliche Vermerk „Importé d´…..“ ratsam. Kolli-Aufschriften in französischer Sprache. Besondere Etikettierungsvorschriften gelten u.a. für Kosmetika, Farben, Chemikalien, Spirituosen und Arzneimittel. Auskünfte zur Etikettierung sind über Bivac International erhältlich.
Warenmuster und -proben
Zollfrei, wenn ohne Handelswert.
Verpackung
Heu und Stroh und sonstige seuchenverdächtige Packmaterialien erfordern pflanzenpolizeiliches Zeugnis. Um Diebstahl vorzubeugen, ggf. Verschweißte Container.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie
a) Handelsrechnungen 3fach in französischer Sprache mit Ursprungserklärung, unbeglaubigt. Am Schluss der Rechnung vom Ausführer zu unterschreibende Erklärung: „Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de ……………….“
b) Ursprungszeugnisse nur auf Anforderung nötig. Falls gefordert, als Ursprungsland „Suisse“, oder „…………… (Union Européenne) oder nur „Union Européenne“.
c) WVB (Warenverkehrsbescheinigung) EUR. 1 bzw. UE nicht erforderlich.
d) Postpakete und Luftpostpakete bis 20 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , für Luftpost mit Kleber „Mit Luftpost“, 2 Zl frz.
e) detaillierte Packliste für Vorversandkontrolle erforderlich