Liberia
Liberia Transporte und Spedition Dienstleistungen
Liberia
Hauptstadt
Monrovia
Einwohnerzahl
4.4 Mio.
Landessprache/n
Englisch (Amtssprache)
Währung
Liberianischer Dollar (LRD)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 2.06 Mia.
BIP pro Einwohner
USD 479
Schweizer Exporte
CHF 32.76 Mio.
Schweizer Importe
CHF 0.93 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Liberia
Die diplomatischen Beziehungen der beiden Länder sind wenig intensiv. Die Schweiz und Liberia haben verschiedene bilaterale Verträge abgeschlossen. Seit 2003, dem Ende des Bürgerkriegs, unterstützt die Schweiz den Wiederaufbau des Landes und die Reintegration von Flüchtlingen.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Der Handel zwischen der Schweiz und Liberia ist gering. 2011 importierte die Schweiz vor allem Schmuck- und Edelsteine im Wert von CHF 2.3 Mio. Die Exporte nach Liberia betrugen CHF 23.4 Mio. und betrafen Produkte der Uhren- und Fahrzeugindustrie.
Geschäftssprache
Englisch.
Maße und Gewichte
Britisches und metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
Landeswährung Liberianischer Dollar (Lib$) = 100 Cents (d).
ISO-Code: LRD
Importkontrolle
Restriktive Maßnahmen: Waffenembargo: Verbot der Bereitstellung von technischer Ausbildung oder Hilfe im Zusammenhang mit Rüstungsgütern.
Lieferungen die technische Ausbildung oder Hilfe ausschliesslich zur Unterstützung der Mission der Vereinten Nationen in Liberia vorsehen sind zugelassen.
Einfuhrverbot für Rohdiamanten. Finanzembargo gegen bestimmte Personen und Einrichtungen sowie Reisebeschränkungen.
Import-Lizenzen nur für wenige Waren erforderlich. (z. B. u. a. für Waffen, Munition, gebrauchte Kleidung, Pharmazeutika, Pflanzen).
Für Wareneinfuhren ab eine fob-Wert 3.500 USD erfolgt eine Vorversandkontrolle. (Näheres unter Pre-Shipment). Ausgenommen von der Vorversandkontrolle sind u. a. Tiere, persönliche Gegenstände, Warenmuster. Im Fall von LCL-Sendungen ist zur Vorversandkontrolle eine „Destination Inspection“ vorgeschrieben. Zuständigkeit liegt hierfür beim Bivac Office in Monrovia. Bei Importen über Landweg (Warenwert 1.500 USD) oder Luftweg (Warenwert 1.500 bis 3.500 USD) besteht zwischen den beiden Kontrollprozessen „Destination Inspection“ und Vorversandkontrolle Wahlfreiheit.
Devisenmarkt ist weitgehend liberalisiert.
Umsatzsteuerregelsatz: 7%
Pre-Shipment-Inspektion
Zahlungsbedingungen und Angebote
Vorwiegend Lieferung gegen Stellung eines unwiderruflichen Akkreditivs mit Bestätigungsauftrag an die eigene Bank.
Es ist häufig vorgekommen, dass Waren, für die noch keine Bezahlung erfolgt ist, nicht abgenommen wurden.
Angebote in € oder US $ cif Monrovia oder Nebenhafen üblich.
Ursprungsangaben
Keine Vorschriften, jedoch empfehlenswert: „Made in ………… “.
Angabe Ursprungsland auf der HR (Handelsrechnungen) .
Markierung / Etikettierung
handelsübliche Markierung. Besondere Etikettierungsvorschriften gelten u.a. für Nahrungsmittel, Narkotika, Giftstoffe.
Verpackung
Seemäßig. Feuchtwarmes Klima berücksichtigen, sonst Reklamationsgefahr. Es empfiehlt sich, dass alle Packstücke die übliche Markierung tragen sowie den Vermerk „Made in . . .“.
Warenmuster und -proben
ohne Handelswert = zollfrei
Versand- und Begleitpapiere
Übliche
a) Handelsrechnungen 4-fach engl., unbeglaubigt, mit Abgabe rechtsverbindlich unterschriebener folgender Preis-Erklärung. „We hereby certify that we are the exporters of the goods specified in this invoice and that the contents of each package are enumerated in detail herein and that this invoice shows the true price actually paid or to be paid for the goods specified, and all charges separately, thereon.“ Handelsrechnungen müssen eine vollständige und genaue Beschreibung der betreffenden Waren enthalten.
Ferner müssen Einzelheiten über den Nettokosten-Preis ohne Zurechnung der fob-Kosten und dem cif-Wert angegeben werden, in € und in US $ Kostenaufstellung:
Net Price e…… US $……
Other Expences involved e….. US $……
Freight e…… US $……
Insurance….. US $……
C/F Value….. US $……
b) Konnossemente ohne Beglaubigung, Order Konnossemente mit notify Adresse möglich.
c) UZ (Ursprungszeugnisse) nicht erforderlich.
d) Postpakete bis 20 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 1 ZI (Zollinhaltserklärungen) engl./ frz.