MAURETANIEN
Mauretanien Transporte und Spedition Dienstleistungen
Mauritania
Hauptstadt
Nouakchott
Einwohnerzahl
3.2 Mio.
Landessprache/n
Arabisch und Französisch
Währung
Ouguiya (MRO)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 4.994 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 1347
Schweizer Exporte
CHF 14.30 Mio.
Schweizer Importe
CHF 309.25 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Mauretanien
Die Schweiz hat Mauretanien 1960 anerkannt und ein Jahr später diplomatische Beziehungen mit dem jungen Staat aufgenommen. 1976 schlossen die beiden Länder ein Handelsabkommen, ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen zur wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit ab. Der Wirtschaftsaustausch blieb indessen bescheiden.
Geschäftssprachen
Arabisch, Französisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
Landeswährung Ouguiya (UM) = 5 Khoums (KH).
ISO-Code: MRO
Importkontrolle
Die Einfuhr von Waren aus EU-Staaten ist fast vollständig liberalisiert. Für die Beantragung von Importlizenzen sind unterschriebene Proforma-Rechnungen erforderlich. Lizenzgültigkeit im Allgemeinen 6 Monate.
Das Devisensystem ist liberalisiert worden. Devisen zur Bezahlung von Einfuhrwaren erhältlich über die Inkasso-Banken bei dem Service du Commerce de la République Islamique de Mauritanie, B.P. 182, Nouakchott. Einfuhrgeschäfte durch mauretanische Firmen direkt vom Exportland vorgeschrieben. Zwischenhändler verboten.
Umsatzsteuerregelsatz: 14% (18% auf Erdöl-Produkte und Telekommunikationsdienste).
Zahlungsbedingungen und Angebote
Angebote, Preislisten etc. in französischer oder arabischer Sprache.
Lieferung gegen unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv, höchstens Kasse gegen Dokumente. €-Fakturierung. fob europäischer Hafen oder c&f Nouadhibou oder Nouakchott. Im Postverkehr bei Adressierung stets das Postfach (Boîte Postal) angeben.
Ursprungsangaben
auf Waren sind nicht vorgeschrieben. „Made in ………… “-Markierung jedoch zu empfehlen.
Markierung / Etikettierung
Handelsübliche Markierung. Besondere Etikettierung u. a. bei Zigaretten und Streichholzschachteln vorgeschrieben.
Verpackung
Seeverpackung.
Warenmuster und -proben
Zollfrei, wenn ohne Handelswert.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie
a) HR (Handelsrechnungen) 4-fach mit allen handelsüblichen Angaben, u.a. Brutto- und Nettogewicht, genaue Warenbeschreibung usw., in frz. Sprache, Beglaubigung nicht notwendig. Am Schluß der Rechnung vom Ausführer rechtsgültig zu unterschreibende Erklärung wie folgt: „Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de …………. et que les prix indiqués ci-dessus s’accordent avec les prix courants sur le marché d’exportation.“
b) Ursprungszeugnis nur auf Anforderung.
c) WVB (Warenverkehrsbescheinigung) EUR. 1 bzw. UE nur auf Anforderung des Importeurs. Sie werden nur ausgestellt solange Mauretanien für EU- Ursprungswaren Zollpräferenz gewährt.
d) Konnossemente unbeglaubigt. Order-Konnossemente mit Notify-Adresse möglich.
e) Postpakete und Luftpostpakete bis 20 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 1 ZI (Zollinhaltserklärungen) für Luftpost „Mit Luftpost“-Kleber, 1 ZI (Zollinhaltserklärungen) franz., 4 HR (Handelsrechnungen) franz. wie a), unbeglaubigt.
f) Frachtsendungen: übliche, 4 HR (Handelsrechnungen) wie a), UZ (Ursprungszeugnisse) wie
b), unbeglaubigte Konnossemente.
g) Inspektionszertifikat für alle Warensendungen mit Gesamtrechnungsbetrag ab US $ 5000,–; Zertifikat wird durch SGS-Controll-Co. m.b.H. erstellt (Adresse s. Pkt. 6, Allg. Teil.)