NIGER
Niger Transporte und Spedition Dienstleistungen
Niger
Hauptstadt
Niamey
Einwohnerzahl
18.5 Mio.
Landessprache/n
Französisch
Währung
Communauté Financière Africaine franc (XOF)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 7.27 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 412
Schweizer Exporte
CHF 25.12 Mio.
Schweizer Importe
CHF 21.81 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Niger
Niger ist ein Schwerpunktland der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz. Seit mehr als 35 Jahren engagiert sich die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA im Sahel-Staat für die ländliche Entwicklung, Programme zur Aus- und Berufsbildung und im Jahr 2012 für die Bewältigung der Hungerkrise im Sahel-Land. Seit 2009 engagiert sich ausserdem die Abteilung Menschliche Sicherheit AMS in der Friedenspolitik in Niger. Der Staatssekretär des EDA, Yves Rossier, hat Niger zwischen dem 8. und 11. Dezember 2015 einen offiziellen Besuch abgestattet.
Vertragliche Regelungen
Niger – EU: In allgemeine autonome Zollpräferenzen einbezogen.
Geschäftssprache
Französisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
Landeswährung CFA-Franc (CFA) = 100 Centimes (c).
ISO-Code: XOF
Importkontrolle
Die Einfuhr ist weitgehend liberalisiert. Hierfür ist eine sogenannte „Fiche Statistique“ erforderlich.
Für nicht liberalisierte Waren sind Importlizenzen erforderlich.
Die Versendung der Waren muss vor Ablauf der Lizenz erfolgen. Lizenzdauer im Allgemeinen 6 Monate.
Für die Beantragung von Importlizenzen sind unterschriebene Proforma-Rechnungen erforderlich.
Bescheinigungen sind nicht erforderlich.
Ein Einfuhrverbot besteht z. B. für Drogen/Betäubungsmittel.
Devisen zur Bezahlung der Einfuhrwaren erhältlich über die Inkasso-Banken bei der Devisenbehörde (Office des Changes).
Alle Importe über cif 25 000 CFA müssen über eine bevollmächtigte Bank abgewickelt werden.
Die erforderlichen Devisen werden aufgrund des Einfuhrzertifikates freigegeben. Hierzu müssen die Einfuhrdokumente vorher mit einem Verzollungsvermerk der Zollbehörde versehen werden.
Umsatzsteuerregelsatz: 18%
Pre-Shipment-Inspektion
Zahlungsbedingungen und Angebote
Die Akkreditivbasis ist fast ausschließlich üblich.
€-Fakturierung.
Angebote ausschließlich in französischer Sprache.
Ursprungsangaben
auf Waren werden nicht verlangt.
Markierung / Etikettierung
Keine besonderen Markierungsvorschriften für Kolli.
Außer üblicher Markierung empfohlen: „Made in ………… “ (falls zutreffend).
Verpackung
Seeverpackung. Holzverpackungen aller Art müssen gegen den Befall von Schädlingen chemisch oder mechanisch behandelt werden.
Warenmuster und -proben
Zollfrei, wenn ohne Handelswert.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie
a) Handelsrechnungen 3-fach mit allen handelsüblichen Angaben, u. a. fob- und cif-Wert, Bruttound Nettogewicht, Lieferbedingungen, genaue Warenbeschreibung usw., in französischer Sprache, unbeglaubigt. Am Schluß der Rechnung vom Ausführer zu unterschreibende Erklärung wie folgt: „Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de ……………….. et que les prix indiqués ci-dessus s’accordent avec les prix courants sur le marché d’exportation.“
b) Ursprungszeugnis nicht erforderlich.
c) Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 bzw. UE nicht erforderlich.
d) Postpakete und Luftpostpakete bis 20 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 2 ZI (Zollinhaltserklärungen) franz./ engl.
e) Unbeglaubigte Konnossemente. Order Konnossemente bei Angabe einer Notify-Adresse möglich.
f) Empfehlenswert Beigabe von 2facher Packliste, franz., mit Angaben über Gewicht, Inhalt, Marke, Nummer usw.