RUANDA
Ruanda Transporte und Spedition Dienstleistungen
Rwanda
Hauptstadt
Kigali
Einwohnerzahl
12.1 Mio
Landessprache/n
Englisch, Französisch, Kinyarwanda, Swahili
Währung
Ruanda-Franc (RWF)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 8.8 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 769
Schweizer Exporte
CHF 3.35 Mio.
Schweizer Importe
CHF 0.09 Mio
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Ruanda
Geschäftssprache
Französisch, Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisch.
Zolltarif
Harmonisiertes System. Verzollung nach dem Transaktionswert.
Währung
Landeswährung Ruanda-Franc (FRW) = 100 Centimes.
ISO-Code: RWF
Importkontrolle
Einfuhrlizenzen sind nicht mehr erforderlich. Ausgenommen für Einfuhren von Medikamenten wird eine Lizenz vom Ministry of Health benötigt, die nur qualifizierte Importeuren erhalten. Für bestimmte Waren bestehen Einfuhrbeschränkungen wie z. B. unbearbeitete Edelmetalle und -steine, Gebrauchtreifen, psychotrope Drogen etc. Einfuhrverbote bestehen u.a. für gefälschte Waren, bestimmte Chemikalien, Kosmetika mit Quecksilberinhalt. Zuständig für die Durchführung der Einfuhrkontrolle ist die nationale Behörde Rwanda Bureau of Standards – RBS. Gebühren von 0,2% des CFR-Werts der Waren fallen für die Kontrollen an. Das allgemeine Notenausgaberecht liegt bei der Zentralbank von Ruanda.
Im Zahlungsverkehr wird die Stellung eines unwiderruflichen Akkreditivs empfohlen.
Umsatzsteuerregelsatz: 18%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Nur in Ausnahmefällen sollte von der Akkreditivbedingung abgegangen werden. Auskünfte beschaffen.
Angebote in €.
Ursprungsangaben
Keine besonderen Vorschriften.
Markierung / Etikettierung
Übliche Markierung in französischer Sprache genügt.
Bei Land-See-Versand zusätzlich englischsprachige
Markierung empfehlenswert. Alle Warensendungen, über Dar es Salaam/Tansania nach Ruanda befördert werden, müssen zusätzlich deutlich sichtbar auf der üblichen Markierungsseite des Packstücks mit einem gelben Kreuz, dessen Balken mindestens 30 cm lang sind, versehen sein, andernfalls wird eine Sonder-Sortierabgabe erhoben; die Höhe derselben ist noch nicht bekannt. Für Sendungen mit Bruttogewicht von 1000 kg und mehr dauerhafter und deutlicher Gewichtsvermerk vorgeschrieben.
Verpackung
Robuste und witterungsbeständige Verpackung
Warenmuster und -proben
Zollfrei, wenn der Warenwert 100.000 RWF nicht übersteigt.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie
a) 2 HR (Handelsrechnungen) , franz., mit allen handelsüblichen Angaben, u. a. Ursprungsland, Brutto- und Nettogewicht, genaue Warenbeschreibung, bes. bei Textilien.
b) Ursprungszeugnis nur auf Anforderung (bei tierischen Produkten erforderlich). Falls erforderlich Ursprung: „Suisse“ oder „…………, Union Européenne“ oder nur „Union Européenne“.
c) Postpakete bis zu 20 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 2 ZI (Zollinhaltserklärungen) frz
d) Konnossemente unbeglaubigt, Order-Konnossemente sind zugelassen, jedoch ist die Angabe einer Notify-Adresse erforderlich
e) Packliste: zweckmäßig, allen Verladungen Packlisten in 3-facher Ausfertigung beizufügen. In den Listen sind alle Packstücke übersichtlich mit Marke, Nummer, Art, Gewicht und Inhalt aufzuführen