SAMBIA
Sambia Transporte und Spedition Dienstleistungen
Zambia
Hauptstadt
Lusaka
Einwohnerzahl
15.02 Mio
Landessprache/n
Englisch (Amtssprache); daneben 7 offiziell anerkannte Stammessprachen
Währung
Sambische Kwacha (ZMK)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
28.45 Mia. USD
BIP pro Einwohner
1833 USD
Schweizer Exporte
15.88 Mio. CHF
Schweizer Importe
3.74 Mio. CHF
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Sambia
Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
Der wirtschaftliche Austausch zwischen der Schweiz und Sambia ist gering. Die Schweiz importiert Metallprodukte und Agrarerzeugnisse und exportiert pharmazeutische Produkte und Maschinen.
Ein Schweizer Honorarkonsul ist in Lusaka ansässig.
Geschäftssprache
Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
Landeswährung Kwacha (K) = 100 Ngwee (N).
ISO-Code: ZMK
Importkontrolle
Einfuhrlizenzen sind nur erforderlich für Agrarprodukte (frisch oder getrocknet und nicht weiter verarbeitet), Waffen, Munition, Sprengstoff, gefährliche Chemikalien und andere gefährliche Stoffe. Gültigkeitsdauer der Einfuhrerlaubnis zwischen 3 und 6 Monaten. Bei der Einfuhr sind bis zu einem Wert von 2.000 USD das Formular CE7 und über diesem Schwellenwert das Formular CE 20 zu verwenden.
Umsatzsteuerregelsatz: 16%
Einfuhren sind an die Benutzung bestimmter Häfen gebunden. (Auskunft vom sambischen Importeur)
Für viele Produktgruppen ist ein Konformitätsnachweis (PVoC) erforderlich, das von einer zuständigen Inspektionsfirma auszustellen ist.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Akkreditivbasis ausschließlich empfehlenswert; Kasse/Dokumente wird jedoch praktiziert.
Angebote in englischer Sprache; cif-Basis üblich
Ursprungsangaben
Besondere Ursprungskennzeichnungspflichten bestehen nicht. Jedoch ist eine täuschende oder missbräuchliche
Kennzeichnung von Waren und Mustern verboten.
Markierung / Etikettierung
Beim Import über Dar-es-Salaam (Tansania) müssen die Packstücke zusätzlich mit einem grünen Kreuz versehen (Balken mindestens 30cm) werden. Zu den handelsüblichen Markierungen wird der Zusatz „Made in…“ empfohlen.
Verpackung
Staub- und bruchfeste Verpackung. Für Heu- und Strohverpackungen sind keine Beschränkungen bekannt.
Für vorgepackte Waren bestehen Etikettiervorschriften
Warenmuster und -proben
Soweit Warenproben vom Zoll-Comptroller als „Muster ohne Handelswert“ anerkannt werden, ist eine zollfreie Einfuhr möglich.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie
- a) 2 HR (Handelsrechnungen) , engl., unbegl. Angaben müssen mit denjenigen in ZF (Zollfakturen) übereinstimmen.
- b) UZ (Ursprungszeugnisse) nicht generell vorgeschrieben; falls nötig, „Switzerland“ oder „……………. (European Union)“ oder nur „European Union“ .
- c) Postpakete bis 31,5 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 1 ZI (Zollinhaltserklärungen) engl., HR (Handelsrechnungen) 2fach engl.
- d) Konnossemente bedürfen keiner Beglaubigung.
Order-Konnossemente sind zugelassen, jedoch ist die Angabe einer Notify-Adresse erforderlich. Werden die Waren über Dar-es-Salaam oder Tanga eingeführt, müssen die Konnossemente den Vermerk tragen „Zambia via Dar-es-Salaam“ bzw. „Zambia via Tanga“.