SENEGAL
Senegal Transporte und Spedition Dienstleistungen
Senegal
Hauptstadt
Dakar
Einwohnerzahl
14.5 Mio
Landessprache/n
Französisch (Amtssprache), zahlreiche regionale und lokale Dialekte
Währung
Communauté Financière Africaine franc (XOF)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 15.05 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 1006
Schweizer Exporte
CHF 16.58 Mio.
Schweizer Importe
CHF 253.91 Mio
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Senegal
Geschäftssprache
Französisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System, Verzollung nach cif-Wert
Währung
Landeswährung 1 CFA-Franc (CFA) = 100 Centimes.
ISO-Code: XOF
Importkontrolle
Einfuhrlizenzen: Für EU-Waren ist die Einfuhr liberalisiert.
Einzellizenzen sind dementsprechend nicht erforderlich, sondern nur sogenannte Einfuhrzertifikate (Certificat d’Importation). Eine Ausnahme besteht für Waren, die Sonderbestimmungen unterworfen sind bzw. auf der Verbotsliste stehen. Für sie sind Lizenzen erforderlich, die im Allgemeinen 6 Monate gültig sind. Die Versendung der Ware mussvor Ablauf der Lizenz erfolgen. Für die Erteilung einer Lizenz ist die Vorlage einer Proforma-Rechnung notwendig. Sie hat u. a. zu enthalten: Datum, fob-Preise, Lieferfrist, rechtsgültige Unterschrift. Bescheinigungen sind nicht erforderlich.
Der Ausführer sollte nur dann Sendungen auf den Weg bringen, wenn die Gewißheit besteht, dass der Empfänger als Importeur zugelassen ist und über eine Importeur-Exporteur-Karte verfügt, was voraussetzt, dass er im Handelsregister eingetragen ist. Keine Schwierigkeiten für die Eröffnung von Akkreditiven zugunsten EU- Ausführer.
Devisenzuteilung ohne Schwierigkeiten.
Umsatzsteuerregelsatz: 18%
Pre Shipment Inspektion
Zahlungsbedingungen und Angebote
Die Akkreditivbasis ist fast ausschließlich üblich. Mit französischen Großfirmen kann in der Regel ohne weiteres Kasse gegen Dokumente (D/P) vereinbart werden.
fob-Angebote in CFA, auch € empfohlen.
Ursprungsangaben
auf Waren mit „Importé d’Allemagne“ wird empfohlen.
Markierung / Etikettierung
Handelsübliche Markierungsvorschriften in französischer Sprache.
Den Vermerk „ Vente au Sénégal“ müssen u.a. Streichhölzer, Batterien (r.20), Stoffe, Kerzen, Alkohol tragen, die zum Verkauf in Senegal bestimmt sind.
Verpackung
Seeverpackung; Regelungen der ISPM Nr. 15
Warenmuster und -proben
Zollfrei, wenn ohne Handelswert.
Carnet A.T.A. Verfahren möglich.
Für zollpflichtige Muster von Handelsreisenden vgl.
im Allgemeinen Teil den Abschnitt 14 Warenmuster.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie
a) Handelsrechnungen 2fach mit allen handelsüblichen Angaben, u. a. fob- und cif-Wert, Bruttound Nettogewicht, Ursprungsland, in frz. Sprache. Am Schluß der Rechnung vom Ausführer zu unterschreibende Erklärung wie folgt: „Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de ……………….; les prix indiqués ci-dessus s’accordent avec les prix courants sur le marché d’exportation.“ Beglaubigung durch IHK (Industrie- und Handelskammern) n nur auf besondere Anforderung des Importeurs, jedoch auch ohne diese allgemein empfohlen.
b) Ursprungszeugnis nur auf Anforderung. Falls UZ (Ursprungszeugnisse) verlangt, dann bei deutschen Waren als Ursprungsland: „Suisse“ oder „République Fédérale d’Allemagne (Union Européene)“ oder nur „Union Européenne“.
c) WVB (Warenverkehrsbescheinigung) EUR. 1 bzw. UE nur auf Anforderung. Sie werden nur ausgestellt solange Senegal für EUUrsprungswaren eine Zollpräferenz gewährt.
d) Konnossemente unbeglaubigt. Order-Konnossemente mit Notify-Adresse möglich; unbeglaubigt.
e) Postpakete bis 31,5 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 2 ZI (Zollinhaltserklärungen) franz., 2 HR (Handelsrechnungen) wie a)
f) Packliste: Es wird empfohlen, den Sendungen
eine Packliste beizufügen.