SWASILAND
Swasiland Transporte und Spedition Dienstleistungen
Swaziland
Hauptstadt
Mbabane
Einwohnerzahl
1.27 Mio
Landessprache/n
Siswati, Englisch
Währung
Lilangeni (SZL)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 3.63 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 3248
Schweizer Exporte
CHF 3.05 Mio.
Schweizer Importe
CHF 0.83 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Swasiland
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Der direkte Handelsaustausch zwischen den beiden Ländern ist bescheiden, da Schweizer Produkte, die in Swasiland konsumiert werden, über Südafrika importiert werden. Swasiland ist (mit Südafrika, Botswana, Lesotho und Namibia) Mitglied der Zollunion des südlichen Afrikas und damit Partnerin des Freihandelsabkommens mit der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA).
Geschäftssprache
Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System ist offizielles Maßsystem.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
Lilangeni (E) = 100 Cents
ISO-Code: SZL
Importkontrolle
Teilweise sind Einfuhrlizenzen erforderlich. Fallsvom Empfänger keine gegenteiligen Mitteilungen vorliegen, finden die für die Republik Südafrika geltenden Einfuhrbestimmungen Anwendung. Zwischen Swasiland und der Republik Südafrika besteht eine Zollunion und ein Währungsabkommen.
Die Devisenzuteilung erfolgt durch die Handelsbanken in Übereinstimmung mit der Einfuhrlizenz.
General Sales Tax: 14%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Üblich Lieferungen auf Akkreditivbasis. Kasse gegen Dokumente nur in Ausnahmefällen. €-Fakturierung.
Schriftwechsel grundsätzlich in Englisch.
Ursprungsangaben
Keine besonderen Vorschriften. Falls jedoch über Warenursprung durch Beschriftung oder sonstige Kennzeichnung Zweifel über Ursprungsland entstehen könnten, dieses angeben. „Made in ………… “ ggf. empfohlen. Kolli müssen mit der üblichen Markierung versehen sein.
Markierung / Etikettierung
handelsübliche Markierung für Kolli mit Angabe zum Ursprungsland. Besondere Etikettierungsvorschriften bestehen – Importeur befragen.
Verpackung
Es gelten die unter „Verpackung“ im Länderabschnitt Republik Südafrika angegebenen Vorschriften.
Warenmuster und -proben
Es gelten die unter „Warenmuster und -proben“ bei Republik Südafrika gemachten Angaben.
Versand- und Begleitpapiere
- a) HR (Handelsrechnungen) , 1fach, englisch (vgl. Republik Südafrika).
- b) UZ (Ursprungszeugnisse) nicht erforderlich
- c) Konnossemente unbeglaubigt.
- d) Postpakete bis 31,5 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 1 Zl engl., 3 ZR