TOGO
Togo Transporte und Spedition Dienstleistungen
Togo
Hauptstadt
Lomé
Einwohnerzahl
7.0 Mio.
Landessprache/n
Französisch (Amtssprache), lokale Sprachen und Dialekte
Währung
Communauté Financière Africaine franc (XOF)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 4.514 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 628
Schweizer Exporte
CHF 19.31 Mio.
Schweizer Importe
CHF 233.75 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Togo
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Der bilaterale Handel zwischen Togo und der Schweiz ist nicht sehr umfangreich. Im Jahr 2011 wurden Güter im Wert von 16.39 Mio. CHF aus der Schweiz nach Togo exportiert, insbesondere Fahrzeuge und Produkte der chemischen Industrie. Im gleichen Zeitraum wurden Produkte im Wert von 0.88 Mio. CHF in die Schweiz importiert, mehrheitlich landwirtschaftliche Produkte.
Geschäftssprache
Französisch, Englisch
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System, Verzollung nach dem cif- Wert
Währung
Landeswährung CFA-Franc (FCFA) = 100 Centimes (c).
ISO-Code: XOF
Importkontrolle
Einfuhren aus der EU fast voll liberalisiert. Importe aus der Franc-Zone brauchen eine allgemeine Einfuhrbewilligung des Ministeriums für Handel und Industrie. Importe aus allen anderen Ländern benötigen ab einem Wert von 10.000 CFA eine individuellen Importlizenz. Importeure müssen beim Handelsministerium registriert sein und eine Importkarte besitzen. Zur Beantragung der Lizenzen sind Proforma-Rechnungen (2-fach) erforderlich, aus denen der fob-Wert der Waren hervorgeht. Gültigkeit 180 Tage. Verlängerung um 6 Monate möglich.
Seit dem 05.10.11 gilt ein striktes Einfuhr- und Herstellungsverbot für nicht biologisch abbaubare Plastiktüten und Kunststoffverpackungen.
Umsatzsteuerregelsatz: 18%
Alle Importtransaktionen ab einem Wert von über 500.000 CFA Francs müssen bei einer autorisierten Bank domiliziert werden. Importlizenzen berechtigen zum Kauf von Devisen im Monat der Verschiffung.
Überweisungen von Togo ins Ausland sind möglich.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Die Akkreditivbasis ist fast ausschließlich üblich.
Zweigniederlassungen französischer oder westeuropäischer Importfirmen zahlen über ihre Stammhäuser.
Angebote fob Ausfuhrhafen in € oder cif Lomé in FCFA; Angebote in franz. Sprache.
Fakturierung in €.
Ursprungsangaben
auf Waren mit irreführenden Bezeichnungen über den Ursprung mit „Importé de……….“ verlangt. Anweisungen vom Importeur verlangen.
Markierung / Etikettierung
Keine besonderen Markierungsvorschriften für Kolli, jedoch „Made in ………… “ empfohlen.
Verpackung
Seeverpackung. Heu und Stroh als Verpackung vermeiden.
Warenmuster und -proben
Zollfrei, wenn ohne Handelswert.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie
a) Handelsrechnungen 3fach mit allen handelsüblichen Angaben, u. a. Brutto- und Nettogewicht, fob-Wert, cif-Kosten, cif-Wert, Lieferbedingungen usw. in französischer Sprache, unbeglaubigt. Am Schluß der Rechnung vom Ausführer zu unterschreibende Erklärung wie folgt: „Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de ………………. e et que les prix indiqués cidessus s’accordent avec les prix courants sur le marché d’exportation.“ b) Ursprungszeugnis nicht erforderlich.
c) WVB (Warenverkehrsbescheinigung) EUR. 1 bzw. UE nicht erforderlich.
d) Konnossemente unbeglaubigt; Order-Konnossemente mit Notify-Adresse zulässig.
e) Postpakete bis 20 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) ,
f) Packliste: Es wird empfohlen, den Sendungen eine Packliste beizufügen mit einer genauen Übersicht über die einzelnen Packstücke mit Kennzeichnung, Gewicht, Maß und Inhalt