BARBADOS
Barbados Transporte und Spedition Dienstleistungen
Barbados
Hauptstadt
Bridgetown
Einwohnerzahl
279’000 (2013 est.)
Landessprache/n
Englisch
Währung
Barbados-Dollar (BBD)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 4.7 Mrd. (est.)
BIP pro Einwohner
USD 16’800 (est.)
Schweizer Exporte
CHF 7,4 Mio.
Schweizer Importe
CHF 1 Mio.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Der Handel mit Barbados ist bescheiden. 2011 importierte die Schweiz Güter im Wert von 1.3 Mio. CHF und exportierte Güter in der Höhe von 9.5 Mio. CHF, vor allem Präzisionsinstrumente, Uhren und Bijouterie, Maschinen sowie land- und forstwirtschaftliche Produkte.
Vertragliche Regelungen
CARIF (Internationaler Frachtbrief) ORUM-Mitglied.
Geschäftssprache
Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
Landeswährung Barbados-Dollar (BDS$) = 100
Cents. ISO-Code: BBD
Importkontrolle
Der Import nach Barbados ist weitgehend liberalisiert.
Einfuhrverbote bestehen u.a. für Chlorfluorkohlenwasserstoffe, digitale Telefone (Reichweite über 300 Yards), Störsender, Spielzeugpistolen.
Eine Einfuhrgenehmigung ist u.a. für Arzneimittel, Waffen, Alkoholika, Funkanlagen und Telekommunikationssendeeinrichtungen erforderlich.
Umsatzsteuerregelsatz: 10,5 %
Zahlungsbedingungen und Angebote
Keine besonderen Vorschriften. Preisangebote in £, US $ oder €; möglichst cif Bridgetown oder fob Ausfuhrhafen. Schriftliche Unterlagen und Offerten in englischer Sprache. Gebräuchlichste Zahlungsform ist Sichttratte.
Ursprungsangaben
nicht zwingend erforderlich
Markierung / Etikettierung
Übliche Markierungsvorschriften und zusätzlich muss der Vermerk „Made in ………… “ (falls zutreffend) hinzugefügt werden.
Die Etikettierung sollte in englischer Sprache sein; abriebfeste Etiketten verwenden.
Verpackung
Anwendung des IPPC-Standard ISPM Nr. 15 für Holzverpackungen.
Wasserdichte und robuste Verpackung wählen.
Warenmuster und -proben
Muster ohne Wert zollfrei. Für zollpflichtige Muster von Handelsreisenden vgl. im Allgemeinen Teil den Abschnitt 14 Warenmuster. Die Zollabfertigung erfolgt nach den Bestimmungen der beiden in A 1–2/B 1 genannten Genfer Abkommen.
Versand- und Begleitpapiere
a) Handelsrechnung 4-fach (möglichst den CARICOM-Vordruck verwenden) in englischer Sprache, Angabe des Ursprungslandes, eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.
b) UZ (Ursprungszeugnisse) nicht erforderlich
c) WVB (Warenverkehrsbescheinigung) EUR 1 bzw. UE erforderlich für Waren, die unter die CARIF (Internationaler Frachtbrief) ORUM-Ursprungsregelung fallen.
d) Konnossemente unbeglaubigt. Order Konnossemente mit Notify-Adresse zugelassen.
e) Postpakete bis 20 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 1 Zl engl./frz.