BELIZE
Belize Transporte und Spedition Dienstleistungen
Belize
Hauptstadt
Belmopan
Einwohnerzahl
349’700 (2013 est.)
Landessprache/n
Englisch
Währung
Belize-Dollar (BZD)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 1,6 Mrd. (est.)
BIP pro Einwohner
USD 4’620 (est.)
Schweizer Exporte
CHF 9,5 Mio.
Schweizer Importe
n.d.
Vertragliche Regelungen
CARIF (Internationaler Frachtbrief) ORUM-Mitglied
Geschäftssprache
Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
1 Belize-Dollar (Bz$) = 100 Cents.
ISO-Code: BZD
Importkontrolle
Die meisten Waren aus der Schweiz/EU können im Rahmen der „Open-General-Licence“ (OGL) eingeführt werden. Für wenige Waren einer Negativ-Liste müssen einzelne Einfuhrlizenzen beantragt werden. (Gültigkeit i.d.R. 3 Monate)
Empfehlung: Vor dem Warenversand prüfen, welcher Gruppe die Ware zugeordnet ist.
Zur Bezahlung werden bei OGL-Waren die Devisen gegen Vorlage der Verschiffungsdokumente zugeteilt und von den Banken transferiert. Bei Einzelgenehmigung entsprechend beantragen. Die Einfuhr von psychotropen Stoffen (Amphetamin, Dexaamphetamin u. ä.) ist verboten.
Umsatzsteuerregelsatz: 12,5%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv. Angebote in englischer Sprache; Fakturierung in US$
Ursprungsangaben
Besondere Kennzeichnungspflicht besteht nicht; übliche Markierungen ausreichend.
Markierung / Etikettierung
Markierungen in englischer Sprache. Angabe des Importeurs / Zollagenten (beides mit Adresse) auf allen Packstücken erforderlich. Nur solche Nummern/ Marken auf den Packstücken notieren, die mit den Verschiffungspapieren übereinstimmen. Besondere Etikettierungsvorschriften bestehen für bestimmte Güter. Das Belize Bureau of Standards– BBS ist verantwortlich für die Etikettierungsvorschriften.
Verpackung
Keine einschränkenden Bestimmungen bekannt.
Warenmuster und -proben
Muster ohne Handelswert zollfrei zugelassen; ansonsten können Handelsmuster im Wert unter 1 Bz$ zollfrei zugelassen werden. Ausnahmen u. a. Spirituosen, Wein, Tabak, Parfüm.
Versand- und Begleitpapiere
a) HR (Handelsrechnungen) 2-fach in englischer Sprache; möglichst den CARICOM-Rechnungsvordruck verwenden. Übliche Angaben sowie Ausweisung der Frachtkosten, Verpackungskosten, Versicherungsgebüh-ren, Rabatte, Ursprungsland.
b) UZ (Ursprungszeugnisse) nicht erforderlich.
c) WVB (Warenverkehrsbescheinigung) EUR.1 bzw. UE erforderlich für Waren, die unter die CARIF (Internationaler Frachtbrief) ORUM-Ursprungsregelung fallen.
d) Konnossemente unbeglaubigt; Orderkonnossemente mit Notify-Adresse möglich.
e) Postsendungen: Höchstgewicht 20 kg, 1 APK (Auslandspaketkarte) , 1 ZI (Zollinhaltserklärungen) (englisch).