DOMINIKANISCHE REPUBLIK
Dominikanische Republik Transporte und Spedition Dienstleistungen
Dominican Republic
Hauptstadt
Santo Domingo
Einwohnerzahl
10.4 Mio.
Landessprache/n
Spanisch
Währung
Dominkanischer Peso (DOP)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 60,3 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 5789
Schweizer Exporte
CHF 20,8 Mio.
Schweizer Importe
CHF 16,5 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Dominikanische Republik
Die diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Dominikanischen Republik sind harmonisch. Der wirtschaftliche Austausch ist bescheiden, hat aber Wachstumspotential. Die Dominikanische Republik ist bei Schweizerinnen und Schweizern als Feriendestination bekannt.
Vertragliche Regelungen
CARIF (Internationaler Frachtbrief) ORUM-Mitglied
Handels- und Schiffahrtsvertrag.
Freihandelsabkommen zwischen Costa Rica, Dominikanische Rebublik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua.
Geschäftssprachen
Spanisch, Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System, daneben auch US Normen.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
Landeswährung Dominikanischer Peso (dom $) =100 Centavos (cts).
ISO-Code: DOP
Importkontrolle
Die Einfuhren sind weitestgehend liberalisiert. Einfuhrverbote bestehen jedoch z. B. für gebrauchte Waren (z.B. elektrische Haushaltswaren, Kleidung, KF (Konsulatsfakturen) Z – älter als 5 Jahre, Transportfahrzeuge – älter als 15 Jahre), Waffen, Munition, etc. Einfuhrgenehmigungen bestehen für bestimmte Nahrungs- und Genussmittel (u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse),
Maschinen und Apparate für den Tiefbau sowie für Transportmittel erforderlich. Für einige Waren bestehen Einfuhrkontingente (Kraftfahrzeuge) und Einfuhrverbote (z. B. für 1 Jahr). Aufgrund häufiger Änderungen der Bestimmungen Importeur befragen.
Umsatzsteuerregelsatz: 16%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Angebote auf cfr (cost and freight) -Basis; Versicherung der Einfuhrwaren muss bei dominikanischer Gesellschaft erfolgen.
Angabe des fob- Preises für Verzollung erforderlich.
Lieferungen gegen Stellung eines unwiderruflichen, bestätigten Akkreditivs empfehlenswert, ggf. Kasse gegen Dokumente. Fakturierung in US $ oder €.
Die Wahl der Zahlungsbedingung hängt eng mit der Art und Weise der Einfuhr zusammen (s. oben).
Über diesen Punkt vor Vertragsabschluss die Banken konsultieren.
Importe auf Inkassobasis werden hauptsächlich in US $ abgewickelt.
Bei staatlichen Ausfuhrgarantien für deutsche Exporte bestehen Deckungsmöglichkeiten nach strenger Bonit.tsprüfung auch für mittel- und langfristige Geschäfte.
Ursprungsangaben
auf Waren nicht erforderlich. In Zweifelsfällen Ursprungsland angeben.Verbot irreführender Angaben.
Markierung / Etikettierung
handelsübliche Markierungsvorschriften. Besondere Vorschriften zur Etikettierung bestehen für Lebensmittel und Medikamente.
Verpackung
Seeverpackung, Markierung der Kolli mit Marke, Nr., Hafenplatz, Bruttogewicht, Legalgewicht vorgeschrieben, Buchstaben mindestens 6 cm groß, Markierung auf zwei Seiten der Kisten. Heu und Stroh verboten. Anwendung der ISPM Nr. 15 Regelung.
Warenmuster und -proben
Ohne Handelswert zollfrei.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie für
a) Handelskammer-Bescheinigungen sind nicht erforderlich.
b) Handelsrechnungen 4-fach, spanisch, für alle Sendungen, unabhängig vom Wert. Angabe des fob-Wertes und der cfr (cost and freight) -Kosten, auch wenn nicht cfr (cost and freight) verkauft wurde, und folgender, rechtsverbindlicher Erklärung:
«Declaramos que el valor de la factura de . . . (Betrag in Zahlen und Buchstaben) es conforme con nuestros libros comerciales legalmente tenidos y que los precios de los articulos que figuran en la misma son los actuales.» (Datum und rechtsgültige Unterschrift.)
c) Ursprungszeugnisse (1fach), sofern nötig.
Als Ursprungsland: „………….“ oder «…………….. (Unión Europea).» Erforderlich mit Beglaubigung durch IHK (Industrie- und Handelskammern) .
d) Konnossemente mit detaillierter Angabe der bezahlten Seefracht, 5fach, erfordern Beglaubigung durch Generalkonsulat.
e) Postpakete bis 31,5 kg, für Geschäftskunden mit Vertrag 30kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 3 ZI (Zollinhaltserklärungen) span./frz./ engl.
f) WVB (Warenverkehrsbescheinigung) EUR.1 bzw. UE erforderlich für Waren, die unter die CARIF (Internationaler Frachtbrief) ORUM-Ursprungsregelung fallen