HAITI
Haiti Transporte und Spedition Dienstleistungen
Haiti
Hauptstadt
Port-au-Prince
Einwohnerzahl
10,6 Mio.
Landessprache/n
Französisch, Kreolisch, Haitianisch
Währung
Gourde (HTG)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 9 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 830
Schweizer Exporte
CHF 3,04 Mio.
Schweizer Importe
CHF 3,15 Mio.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
2015 beliefen sich die Importe aus Haiti auf rund 3,15 Millionen Franken (-6,8 %), die Exporte aus der Schweiz nach Haiti auf 3,04 Millionen Franken (+6,1%). Das Handelsvolumen zwischen den beiden Ländern ist somit weiterhin bescheiden. Die Duftmittelhersteller Givaudan und Firmenich sind bedeutende Käufer essentieller Öle für die Parfümerie; Firmenich und die DEZA führen ein Pilotprojekt in Form einer öffentlich-privaten Entwicklungspartnerschaft (Public Private Development Partnership, PPDP) durch.
Vertragliche Regelungen
Haiti – EU: In allgemeine autonome Zollpräferenzen einbezogen.
CARIF (Internationaler Frachtbrief) ORUM-Mitglied, WPA wird noch nicht angewendet.
Geschäftssprache
Französisch, Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System. Verzollung nach dem Transaktionswert
Währung
Landeswährung 1 Gourde (Gde.) = 100 Centimes(cts.). US $ ist gleichberechtigtes Zahlungsmittel.
ISO-Code: HTG
Importkontrolle
Genehmigung sind im Allgemeinen nicht erforderlich.
Die einfuhrbeschränkten bzw. verbotenen
Waren sind in 2 Listen enthalten. Für bestimmte Konsumgüter ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Einfuhrverbot besteht für Drogen, Waffen und pornographisches Material. Pharmazeutische Produkte müssen in das Markenregister Haitis eingetragen sein. Gebrauchte Kraftfahrzeuge dürfen nur zum persönliche Gebrauch eingeführt werden (1 Wagen pro Jahr).
Für alle Importe schreibt das Handels- und Industrieministerium jedoch eine „vorzeitige Ankündigung der Importwaren (préavis de l’importation)“ vor, der eine Proforma-Rechnung des Lieferanten beigefügt sein muss.
Vorgeschrieben ist lediglich eine Ankündigung der Importsendung (préavis d’importation, dieser muss eine Proforma-Rechnung beigefügt sein). Für etwa 20 Warenkategorien ist zum Schutz der eigenen Industrie die Einfuhr untersagt, für 60 weitere Kategorien Einfuhrbeschränkungen (Listen: IHK (Industrie- und Handelskammern) , BfAl).
Umsatzsteuerregelsatz: 10%
Pre-Shipment Inspektion
Für Importe sind i.d.R. Vorversandkontrollen notwendig. .berprüft werden Qualität und Menge, Preis, Zollwert und Importeignung.
Die im Zusammenhang mit dem WTO-Übereinkommen über Kontrollen vor dem Versand (SR 0.632.20, Anhang 1A.10) erlassene Verordnung vom 17. Mai 1995 über die Durchführung von Ver-sandkontrollen (SR 946.202.8) regelt Zulassung, Durchführung und Überwachung solcher Kontrollen (v.a. Überprüfung der Qualität, der Menge und des Preises) im Auftrag ausländischer Staaten durch spezialisierte Inspektionsgesellschaften in der Schweiz. Diese Gesellschaften benötigen pro Auftrags-land eine Bewilligung des WBF.
Zurzeit verfügen vier Inspektionsgesellschaften über solche Bewilligungen. Es sind dies Bureau Veritas Switzerland AG in Weinigen (Bureau Veritas), Cotecna Inspection SA in Genf (Cotecna), Intertek (Schweiz) AG in Basel (Intertek) und SGS Société Générale de Surveillance SA in Genf (SGS).
link Vorversandkontrollen (PSI)
Zahlungsbedingungen und Angebote
Kasse gegen Dokumente (D/P) mit Staatsbankgarantie oder unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv. Angebote in französischer Sprache, Fakturierung möglichst US $ cif.
Ursprungsangaben
Jedes Packstück muss mit Anfangsbuchstaben des Empfängers sowie fortlaufender Nummer versehen sein. Auf den Packstücken müssen Bestimmungshafen, Brutto- und Nettogewicht sowie Ursprungsland angegeben sein. Ursprungsland in der HR (Handelsrechnungen) angeben.
Markierung / Etikettierung
handelsübliche Markierung; zusätzlicher Vermerk „Made in ………… “ erforderlich, sofern korrekt.
Alle Waren sollten eine deutliche Ursprungsland-Kennzeichnung aufweisen. Besonderen Etikettierungsvorschriften unterliegen u.a. Arzneimittel, Nahrungsmittel.
Verpackung
Robuste und wasserdichte Verpackung; Die Verwendung von Polystrol oder Polyethylen-Beuteln ist verboten.
Warenmuster und -proben
Muster sind nur dann zollfrei, wenn sie keinen Handelswert besitzen. Der Versand zollpflichtiger
Muster als „Päckchen“ ist nicht zulässig.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie
a) Konsulatsfakturen sind nicht erforderlich.
b) HR (Handelsrechnungen) , 3-fach in franz. oder engl. Sprache; ordnungsgemäß unterschrieben. Original-Unterschriften. Gesamt-fob-Wert anzugeben; in € und US $ anzugeben.
c) UZ (Ursprungszeugnisse) nur auf Anforderung
d) Konnossemente (3 Originale, 3 Kopien), franz. u. engl. Order Konnossemente mit Notify-Adresse möglich.
e) Postpakete und Luftpostpakete bis 20 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 2 ZI (Zollinhaltserklärungen)
f) Präferenzpapiere nicht erforderlich, da z. Zt. Noch keine Anwendung