KUBA
Kuba Transporte und Spedition Dienstleistungen
Cuba
Hauptstadt
Havanna
Einwohnerzahl
11,2 Mio
Landessprache/n
Spanisch
Währung
Kubanischer Peso (CUP) /
Konvertibler Peso (CUC)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 67.5 Mia.
BIP pro Einwohner
USD 11’899
Schweizer Exporte
CHF 16.6 Mio.
Schweizer Importe
CHF 30.62 Mio.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Eine Schweizerisch-Kubanische Handels- und Industriekammer fördert die Handelsbeziehungen, die von bescheidenem Umfang sind. Die Schweiz importiert vor allem land- und forstwirtschaftliche Produkte und exportiert hauptsächlich Chemikalien, Maschinen und Präzisionsinstrumente.
Vertragliche Regelungen
Investitionsschutzabkommen
Geschäftssprachen
Spanisch, Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
Landeswährung 1 Kubanischer Peso (kub. $) = 100 Centavos (c).
ISO-Code: CUP / CUC
Importkontrolle
Importeure müssen über eine Registrierung verfügen, die über das Ministerium für Außenhandel vergeben werden. Produktbezogene Einfuhrbeschränkungen sind u.a. für Pflanzen und deren Produkte, Nahrungsmittel, Arten die unter das CITES-Artenschutzabkommen fallen, gegeben. Nähere Informationen dazu bieten die IHK (Industrie- und Handelskammern) oder die kubanische Zollbehörde.
Umsatzsteuerregelsatz: 2,5% bis 20%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Für den Zahlungstransfer bei Importen ist eine Devisengenehmigung erforderlich. Übliches Zahlungsmittel ist ein unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv.
Ursprungsangaben
Anweisungen des Importeurs verlangen, da umfangreiches und schwieriges Ursprungskennzeichnungs-Gesetz.
Markierung / Etikettierung
Handelsübliche Markierung in spanischer Sprache.
Besondere Etikettierungsvorschriften betreffen Lebensmittel, Pharmazeutika, Spielzeug.
Verpackung
Kistenmarkierung in spanischer Sprache vorgeschrieben. Seeverpackung. Heu und Stroh möglichst vermeiden, sonst Desinfektionszeugnis erforderlich mit konsularischer Beglaubigung.
Seit 01.10.2008: ISPM Nr. 15 anwendbar.
Warenmuster und -proben
Muster werden bis zu einem Wert von US$ 10,–zollfrei zugelassen, wenn sie keinerlei Handelswert besitzen.
Alle Muster mit Handelswert unterliegen, auch wenn keine Bezahlung erfolgt, der Verzollung. Der Versand zollpflichtiger Muster als „Warenproben“ oder „Päckchen“ ist nicht zulässig.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie
a) HR (Handelsrechnungen) (3fach), alle handelsüblichen Angaben, u.a. Brutto- und Nettogewicht im metr. System, genaue Warenbezeichnung, Lieferbedingungen, Rabatte, Gesamtbetrag (fob-Wert) usw., in spanischer Sprache, für Patentmedizinen 4 Stück. Am Schluß der HR (Handelsrechnungen) ist folgende Erklärung abzugeben: „El que suscribe, vendedor de las mercancias que se describen en esta factura comercial, por la presente declara que son ciertos y exactos todos los datos que en ella constan, que los precios de dichas mercancias no han sido alterados por medio de descuentos supuestos, que con motivo de este embarque no se ha facilitado no facilitará a persona alguna otra factura, cuenta, recibo u otro documento por valor mayor que el aqui consignado, y que las referidas mercancias son producto del suelo (o de la industria) de . .. (pais).“ Unterschrift auf Original-Rechnung und Kopie mit Tinte. Beglaubigung durch IHK (Industrie- und Handelskammern) oder Konsulat ist nicht erforderlich.
b) Konnossemente unbeglaubigt. Nr. und Ausstellungsdatum der Importlizenz sowie Ursprungsland müssen angegeben werden, ebenso Versicherung und Seefracht, wenn Versicherung im Abgangsland gedeckt wurde.
c) Postpakete bis 20 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 2 ZI (Zollinhaltserklärungen) span./franz., 3 HR (Handelsrechnungen) unbeglaubigt wie a) (Patentmedizinen) 4 HR (Handelsrechnungen)
d) UZ (Ursprungszeugnisse) grds. nicht erforderlich