PARAGUAY
Paraguay Transporte und Spedition Dienstleistungen
Paraguay
Hauptstadt
Asunción
Einwohnerzahl
7,01 Mio.
Landessprache/n
Spanisch und Guaraní
Währung
Guarani (PYG)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 30,70 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 4’382
Schweizer Exporte
CHF 23 Mio.
Schweizer Importe
CHF 14,29 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Paraguay
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Paraguay sind gut, jedoch von relativ geringer Intensität.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Der bilaterale Handel ist zwar gering, in der Tendenz aber steigend. Die Exporte der Schweiz nach Paraguay erreichten 2015 einen Wert von 22,5 Millionen CHF. In die Schweiz gelangten Importe im Werte von 14,2 Millionen CHF, vorwiegend landwirtschaftliche Produkte, Edelsteine und Edelmetalle sowie ätherische Öle.
Auch die Direktinvestitionen von Schweizer Unternehmen in Paraguay sind auf einem relativ niedrigen Niveau.
Vertragliche Regelungen
Mercosur- Abkommen zur Schaffung eines gemeinsamen Marktes: Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Liberalisierung des Handels zwischen Mercosur und der Andengemeinschaft (Venezuela, Kolumbien, Ecuador, Peru und Bolivien) seit 1997. Paraguay – EU: in allgemeine autonome Zollpräferenzen einbezogen.
Investionsschutzabkommen.
Geschäftssprache
Spanisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System. Verzollung nach dem Transaktionswert.
Währung
Landeswährung Guarani (G) = Céntimos (cts).
ISO-Code: PYG
Importkontrolle
Alle Importeure müssen in einem Registro de Identidad eingeschrieben sein. Die Einschreibung wird auf der Grundlage des Registro Unico de Contribuyente (RUC) – Verzeichnis aller Steuerzahler – vorgenommen.
Die Importdeklaration bedarf keiner Mitwirkung der Zentralbank. Für eine Reihe von Waren besteht ein Einfuhrverbot, vor allem für Waren, die im Lande selbst hergestellt werden.
Alle Importgeschäfte auf Akkreditiv- und Inkassobasis müssen durch die Devisenabteilung der Handelsbank genehmigt sein.
Uneingeschränkte Deckungsmöglichkeiten für kurzfristige Geschäfte mit Kreditlaufzeiten bis zu 12 Monaten.
Umsatzsteuerregelsatz: 10%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Akkreditiv, bei solventen Importeuren auch Kasse gegen Dokumente (D/P).
Lieferungen an staatliche Stellen, insbesondere an Militär oder Polizei, nur gegen Akkreditiv oder Vorauskasse. Angebote in € oder US $ mit fob- oder cif-Preis.
Fakturierung in US $ auch in € möglich.
Angebote in spanischer Sprache.
Ursprungsangaben
Besondere Vorschriften sind nicht erlassen.
Markierung / Etikettierung
Angabe von Brutto- und Nettogewicht wie auch den an die Anschrift beizufügenden Zusatz: „Via Buenos Aires (oder Montevideo) en tránsito para el Paraguay“. Auf Packstücken außen Kennzeichen des paraguayischen Importeurs angeben.
Verpackung
Seemäßige Verpackung, stabile Kisten, nicht zu schwer.
ISPM Nr. 15 anwendbar.
Warenmuster und -proben
Für Muster müssen, auch wenn sie – wie vorgeschrieben – als „Muestras sin valor“ bezeichnet und so beschaffen sind, dass sie keinen Handelswert besitzen, trotzdem Handelsrechnungen ausgestellt werden, und zwar mit einem Valor nominal . . . (fob Hamburg) und vollständiger cif-Kalkulation.
Die Legalisierung der Rechnung und der anderen Dokumente erfolgt wie bei normalen Exportsendungen.
In Paraguay kann unter Umständen eine Zollbefreiung erlangt werden. Wichtig ist, dass alle Mustersendungen nicht nur gesondert verpackt sein müssen, sondern sie dürfen auch nicht gemeinsam mit normalen Handelswaren auf einer Rechnung erscheinen. Für Muster mit einem Nominalwert von US $ 100,– cif und darüber sind alle Dokumente gesondert auszustellen, d. h. neben den Handelsrechnungen auch Ursprungszeugnisse und Konnossemente.
Versand- und Begleitpapiere
Einfuhren nach Paraguay bedürfen zwingend der Legalisierung im Exportland. Für alle zu legalisierenden Dokumente ist das Generalkonsulat von Paraguay in Hamburg zuständig. Die Dokumente müssen innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Versand der Ware eingereicht sein. Das Konsulat nimmt Legalisierungen für deutsche Waren und ausländische Waren vor. Zur Rücksendung ist ein frankierter Umschlag beizufügen. Übliche, sowie
a) Handelsrechnungen 5-fach in spanischer Sprache (US $ 100,– cif und darüber: HR (Handelsrechnungen) in spanischer Sprache zunächst Bescheinigung Handelskammer und dann der Botschaft von Paraguay; unter US $ 100,– cif ist eine konsularische Legalisierung der HR (Handelsrechnungen) nicht erforderlich. Eine Handelskammer-Bescheinigung wird jedoch empfohlen) mit der Erklärung „Certificamos que los precios consignados en esta factura son los normales de exportación.“
b) Konnossemente 2-fach, spanische Sprache, Beglaubigung durch Generalkonsulat des Verschiffungshafens vorgeschrieben. Order-Konnossemente bei Angabe einer Notify-Adresse zulässig.
c) UZ (Ursprungszeugnisse) (3-fach) sind für alle Sendungen im Werte von US $ 100,– cif und darüber in spanischer- Sprache notwendig. Nach der Ausstellung durch die zuständige Handelskammer sind die UZ (Ursprungszeugnisse) der Botschaft von Paraguay zur Legalisierung einzureichen. Der Einreicher erhält das Original zurück. Die Kopien verbleiben bei der Botschaft. Als Ursprungsland: „Suiza“ oder „…………… (Unión Europea)“ oder nur „Unión Europea“.
d) Für Postpakete bis 20 kg: 1 APK (Auslandspaketkarte) , 3 ZI (Zollinhaltserklärungen) span./frz.