SURINAME
Suriname Transporte und Spedition Dienstleistungen
Suriname
Hauptstadt
Paramaribo
Einwohnerzahl
553’000 (est.)
Landessprache/n
Holländisch, Englisch
Währung
Suriname-Dollar (SRD)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 5 Mrd. (est.)
BIP pro Einwohner
USD 9’539 (est.)
Schweizer Exporte
CHF 1.3 Mio.
Schweizer Importe
CHF 0.53 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Suriname
Geschäftssprachen
Englisch, Niederländisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System, Verzollung nach dem Transaktionswert
Währung
1 Suriname Dollar = 100 Cents.
ISO-Code: SRD
Importkontrolle
Vorversandkontrolle für alle Waren erforderlich (wenige Ausnahmen bestehen). In jedem Fall muss der Importeur ein Inspektionsgesuch bei der Inspektionsgesellschaft einreichen. Generell unterliegen Waren der FAO-Negative-Liste (Chemikalien, Pestizide), KF (Konsulatsfakturen) Z (älter als 8 Jahre), Gefahrabfälle einem Einfuhrverbot. Einer Einfuhrlizenz- bzw. Registrierung unterliegen dagegen u.a. Tiere und deren Produkte, Eier, Felle, Medikamente, Pestizide, Motorräder, Gebrauchtreifen.
Devisenzuteilung durch die surinamische Bank.
Sales Tax: 8% auf Dienstleistungen, 10% auf Waren
Zahlungsbedingungen und Angebote
Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv. Bei guter Kundenkenntnis andere Zahlungsformen möglich. Angebote auf €- oder US $-Basis, cif Suriname.
Hermes- Deckungssperre aufgehoben.
Ursprungsangaben
Made in ………… , ansonsten keine besonderen Vorschriften.
Markierung / Etikettierung
handelsübliche Markierung mit Angabe zum Ursprungsland.
Die Etikettierung sollte in niederländischer Sprache erfolgen. Für einige Warengruppen bestehen besondere Etikettierungsvorschriften – IHK (Industrie- und Handelskammern) befragen.
Verpackung
Seefeste Verpackung bei Schiffstransport; hohe Luftfeuchtigkeit und Temperaturen beachten.
Warenmuster
Muster ohne Wert sind zollfrei zugelassen
Versand- und Begleitpapiere
a) HR (Handelsrechnungen) 3-fach, englisch, niederländisch (deutsch möglich) unbeglaubigt, unterschrieben.
b) UZ (Ursprungszeugnisse) nur auf Anforderung (Ursprungsland vgl. Allg. Teil, Punkt 5).
c) WVB (Warenverkehrsbescheinigung) EUR. 1 bzw. Präferenzursprungsnachweis in der Rechnung oder einem anderen Handelsdokument sind nur auf Anforderung des Importeurs erforderlich. Sie werden jedoch nur ausgestellt, solange Suriname für Ursprungswaren der EU eine Zollpräferenz gewährt. Für Sendungen im Werte über 6000 €: EUR. 1 (1-fach). Die Ausstellung der WVB (Warenverkehrsbescheinigung) erfolgt durch die Zollstellen. Für Sendungen im Werte bis zu 6000 €: Vom Ausführer ist nur noch die folgende Erklärung (als Präferenz-Ursprungsnachweis) in die Rechnung oder einem anderen Handelsdokument aufzunehmen: Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, pr.ferenzbegünstigte . . . -Ursprungswaren sind. Ort und Datum, Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners in Druckschrift (Ursprungserzeugnisse aus Ceuta und Melilla sind deutlich mit der Kurzbezeichnung „CM“ zu kennzeichnen)
d) Konnossemente unbeglaubigt; Order-Konnossemente bei Angabe einer Notify-Adresse möglich.
e) Postsendungen Höchstgewicht 20 kg, 1 IPK, 2 Zl (engl., niederländisch oder deutsch).