ARMENIEN
Armenien Transporte und Spedition Dienstleistungen
Armenia
Hauptstadt
Eriwan
Einwohnerzahl
3.3 Mio.
Landessprache/n
Armenisch (Amtssprache), Russisch
Währung
Dram (AMD)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 10.6 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 3’208
Schweizer Exporte
CHF 32.5 Mio.
Schweizer Importe
CHF 7.5 Mio.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Armenien sind bescheiden. Die Schweiz exportiert pharmazeutische Erzeugnisse sowie Maschinen und importiert vor allem Uhrmacherwaren und Textilien.
Vertragliche Regelungen
Bilaterale Vertragswerk zwischen Armenien und der Schweiz
Investitionsschutzabkommen.
Mitglied der Eurasischen Wirtschaftsunion . Armenien – EU: APS-Regelung.
Vertragspartei des TIR-Übereinkommens.
Geschäftssprache
Englisch, Deutsch, Russisch.
Maße und Gewichte
metrisches System
Zolltarif
Harmonisiertes System
Währung
1 Dram (ARD) = 100 Luma (LM), ISO-Code: AMD
Importkontrolle
Waffenembargo (OSZE).
Importe sind liberalisiert, keine Lizenzen notwendig, Kontingente nicht bekannt. Für bestimmte Waren, z.B. Pflanzenschutzmittel und Arzneimittel sowie radioaktive Stoffe, Waffen, Betäubungsmittel, Wildpflanzen, Wildtiere, Radiogeräte mit bestimmten Frequenzen, Messgeräte sind Genehmigungen erforderlich. Devisenkontrolle wurde verschärft.
Die Verwendung von Devisen für Zahlungstransaktionen im Inland ist grundsätzlich verboten.
Mehrwertsteuersatz: 20%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Die Devisenausgabe obliegt der armenischen Zentralbank.
Als Zahlungsbedingung ist die Vorauszahlung oder das unwiderrufliche Akkreditiv empfehlenswert.
Warenmuster und -proben
Keine besonderen Vorschriften bekannt.
Markierung / Etikettierung
Übliche Markierung ausreichend.
Besondere Etikettiervorschriften gelten bei Nahrungsmitteln. Ansonsten Angabe von Produktbezeichnung, Nettogewicht, Bestandteile/Zusätze, Herstellungsdatum, Verfallsdatum, Nährwertangabe, besondere Lagerbedingungen.
Verpackung
Die Verpackung muss strapazierfähig sein.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie bei Frachtsendungen (Bahn, LKW):
a) Handelsrechnung (HR (Handelsrechnungen) ), 3-fach, unterschrieben, mit allen üblichen Angaben inkl. Ursprungsland, von der IHK (Industrie- und Handelskammern) bescheinigt
b) Ursprungszeugnis UZ (Ursprungszeugnisse), 4fach, idR gefordert, Ursprungsland „…………..“ oder nur „Switzerland“ oder „European Union“.
c) Bahnsendungen: 1 int. Frachtbrief
d) Postsendungen:
Höchstgewicht 20 kg, 1 int. Paketkarte, 3 Zl. (französisch, englisch, russisch)
e) Konformitätszertifikate für bestimmte Waren (z. B. Fleisch, Milchprodukte u. a.)