AZERBAIGIAN
Azerbaigian Transporte und Spedition Dienstleistungen
Azerbaigian
Hauptstadt
Baku
Einwohnerzahl
9.6 Mio.
Landessprache/n
Aserbaidschanisch
Währung
Aserbaidschanischer Manat (AZN)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 75.2 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 7’986
Schweizer Exporte
USD 94 Mio.
Schweizer Importe
USD 155 Mio.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Aserbaidschan sind gut. Die Tatsache, dass Aserbaidschan zu den von der Schweiz präsidierten Stimmrechtsgruppen bei der Weltbank, beim Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie bei der Globalen Umweltfazilität (Global Environment Facility, GEF) gehört, ist von besonderer Bedeutung. Die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Aserbaidschan sind ein wichtiges Anliegen der Schweiz.
Die Schweiz engagiert sich in Aserbaidschan in der technischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit.
Aserbaidschan ist für die Schweiz der wichtigste Handelspartner im Südkaukasus. Die Schweiz exportiert vor allem Bijouterie-Waren (Edelsteine, Edelmetalle), Maschinen, Uhren sowie pharmazeutische Erzeugnisse nach Aserbaidschan. Mehrere Schweizer Unternehmen sind in Aserbaidschan tätig. Ein Schweizer Unternehmen ist an der Realisierung der Trans Adriatic Pipeline (TAP) beteiligt, die gegen Ende des Jahrzehnts aserbaidschanisches Erdgas via Georgien, Türkei, Griechenland und Albanien nach Italien transportieren soll.
Die staatliche aserbaidschanische Energiegesellschaft SOCAR ist in der Schweiz tätig. Am 1. Juli 2012 übernahm SOCAR Energy das Schweizer Netzwerk von Esso Schweiz mit 160 Tankstellen und betreibt dieses neu unter der Marke SOCAR. Der Hauptsitz des Marketing- und Entwicklungsbüros SOCAR Trading befindet sich in Genf.
Vertragliche Regelungen
Vertragspartei des TIR-Übereinkommens.
Geschäftssprache
Russisch, Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System
Währung
Landeswährung: 1 Aserbaidschan Manat = 100 Qäpik.
ISO-Code: AZN
Importkontrolle
Waffenembargo (OSZE).
Der Import ist im wesentlichen liberalisiert; Importquoten sind entfallen. Für bestimmte Waren sind Einfuhrgenehmigungen nötig.
Mehrwertsteuersatz: 18%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Von Lieferung auf offene Rechnung wird abgeraten.
Vorauskasse, evtl. Akkreditivbasis nach vorheriger
Konsultation einer erfahrenen, international tätigen Bank. Bei Investitionsgütern 5 % Anzahlung bei Vertragsabschluss, 10 % bei Lieferung, 85 % kreditfinanziert.
Unterlagen in russischer Sprache erleichtern die Kommunikation.
Ursprungsangaben
Keine besonderen Bestimmungen bekannt, erfahrungsgemäß als Herkunftsbezeichnung „Made in ………… “ oder „Land“ zu empfehlen.
Markierung / Etikettierung
Übliche Markierungsvorschriften
Für bestimmte Produktgruppen bestehen Etikettierungsvorschriften, daher ist es ratsam den Importeur zu fragen.
Verpackung
Keine besonderen Bestimmungen bekannt, jedoch stabile Verpackungen ratsam.
Muster und Proben
Keine besonderen Vorschriften bekannt.
Versand- und Begleitpapiere
a) HR (Handelsrechnungen) 2fach mit allen handelsüblichen Angaben, unterschrieben mit Ursprungsland, von IHK (Industrie- und Handelskammern) bescheinigt
b) UZ (Ursprungszeugnisse) 3fach erforderlich, Ursprungs „…………………… (European Union)“ oder nur „……………….“.
c) Postpakete bis 20 kg, 1 APK (Auslandspaketkarte) , 2 ZI (Zollinhaltserklärungen) . (franz. engl., russisch)