KAMBODSCHA
Kambodscha Transporte und Spedition Dienstleistungen
Cambodia
Hauptstadt
Phnom Penh
Einwohnerzahl
14.87 Mio.
Landessprache/n
95% Khmer, 5% Französisch u.a.
Währung
Riel (KHR)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 14.06 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 946
Schweizer Exporte
CHF 7.29 Mio.
Schweizer Importe
CHF 71.39 Mio.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Kambodscha ist eines der ärmsten Länder Welt; der Warenhandel zwischen Kambodscha und der Schweiz ist deshalb marginal, nimmt aber zu. Die Schweiz exportiert vor allem Pharmazeutika, Maschinen sowie optische und medizinische Instrumente und importiert Textilien und Landwirtschaftsprodukte.
Vertragliche Regelungen
Kambodscha – EU: In allgemeine autonome Zollpräferenzen einbezogen.
Investitionsförderungsvertrag.
Geschäftssprache
Französisch, Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
Landeswährung Riel = 100 Sen.
ISO-Code: KHR (Handelsrechnungen)
Importkontrolle
Die Wareneinfuhr ist weitgehend liberalisiert, dennoch bestehen für bestimmte Warengruppen Lizenzpflichten.
Beispielsweise für Tiere und Pflanzen und deren Produkte, Medikamente, Chemikalien, Mobilfunkausrüstung, Erze, Edelmetalle. Generellen Importverboten unterliegen nur noch wenige Waren wie z. B. Mohn, Mohnstroh, Schlacken. Für Importe besteht i.d.R. eine Vorversandkontrolle (siehe Punkt Pre-Shipment), die eine .berprüfung der Qualität, Menge, Zollwert und korrekten Tarifierung darstellt. Nähere Information zur Vorversandkontrolle sind durch das Ministry of Economy and Finance erhältlich.
Umsatzsteuerregelsatz: 10%.
Pre-Shipment Inspektion
Für Warenausfuhr nach Kambodscha ist die Vorversandkontrolle vorgeschrieben Die Wertgrenze wurde auf US$ 4.500 fob festgelegt. Ausgenommen von der Vorschrift sind u. a. Ausfuhren von lebenden Tieren, Edelsteinen und Edelmetallen sowie Waren, die zur Verwendung für öffentliche kambodschanische Stellen eingeführt werden.
Zurzeit verfügen vier Inspektionsgesellschaften über solche Bewilligungen. Es sind Bureau Veritas Switzerland AG in Weinigen (Bureau Veritas), Cotecna Inspection SA (Cotecna) in Genf, Intertek (Schweiz) AG in Basel (Intertek) und SGS Société Générale de Surveillance SA (SGS) in Genf.
Zahlungsbedingungen und Angebote
Ausnahmslos sind Akkreditiv-Bedingungen in Anwendung.
US $-Fakturierung üblich.
Ursprungsangaben
auf den Waren werden nicht verlangt.
Ursprungsangabe in der HR (Handelsrechnungen) .
Markierung / Etikettierung
Handelsübliche Markierung mit den Zusatz „Importé d´Allemagne“ ratsam.
Verpackung
Seemäßig.
Warenmuster und -proben
Muster ohne Handelswert werden zollfrei zugelassen.
Eine Sicherheit muss hinterlegt werden.
Versand- und Begleitpapiere
Übliche, sowie
- a) 4 HR (Handelsrechnungen) , frz., mit allen handelsüblichen Angaben, engl./ frz., u.a. Ursprungsland, genaue Warenbeschreibung usw., beglaubigt durch IHK (Industrie- und Handelskammern) , am Schluß der HR (Handelsrechnungen) mit folgender unterschriebener Erklärung:„We herewith certify that the goods mentioned on this invoice have been manufactured in the Federal Republic of Germany and are of same origin, as well as the before mentioned prices are in accordance with the prices in the exporting country.“ oder: „Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de la République Fédérale d’Allemagne et que les prix indiqués ci-dessus s’accordent avec les prix courants sur le marché d’exportation.“
- b) UZ (Ursprungszeugnisse) nur auf Anforderung
- c) detaillierte Packliste für alle Sendungen beifügen
- d) Order-Konnossemente mit Notify-Adresse
- e) Postpakete bis 20kg: 1APK (Auslandspaketkarte) , 3 Zl frz./eng.