LAOS
Laos Transporte und Spedition Dienstleistungen
Laos
Hauptstadt
Vientiane
Einwohnerzahl
6.65 Mio.
Landessprache/n
Laotisch
Währung
Kip (LAK)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 9.3 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 1399
Schweizer Exporte
CHF 1.88 Mio.
Schweizer Importe
CHF 4.13 Mio.
Bilaterale Beziehungen Schweiz–Laos
Die Schweiz engagiert sich in Laos vor allem in der Entwicklungszusammenarbeit und verfolgt dabei einen multilateralen Ansatz. Die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Ländern sind gering.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Trotz einer Zunahme seit den 90er Jahren bleibt der Handel mit Laos marginal. Unter den Schweizer Exporten nach Laos figurieren Pharmazeutika und Maschinen, während die Schweiz aus Laos vorwiegend Textilien bezieht.
Geschäftssprachen
Französisch, Englisch.
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System.
Währung
1 Kip. ISO-Code: LAK
Importkontrolle
Einfuhrlizenzen sind für diverse Waren wie z.B. Tiere, bestimmte Nahrungsmittel, Pharmazeutika, Bücher und Druckerzeugnisse, Stahl, Sportwaffen erforderlich. Die Lizenzen werden durch das jeweils zuständige Ministerium vergeben. Die erforderliche Einfuhrlizenz ist dort vor Versand der Ware einzuholen. Sofort nach Erhalt der Lizenz kann der laotische Kunde die Ware einführen. Ein generelles Einfuhrverbot besteht u.a. für Industriechemikalien, Waffen und Munition, Gefahrabfall, Münzpressen, Militärfahrzeuge.
Devisentransaktionen dürfen nur über staatlich zugelassene Banken und Devisenhändler unter Kontrolle der Staatsbank von Laos abgewickelt werden.
Für jeden Import ist eine Zahlungsgenehmigung der Staatsbank erforderlich.
Umsatzsteuerregelsatz: 10%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Akkreditiv fordern; e-Fakturierung fordern, cif-Laos.
Ursprungsangaben
Keine besonderen Vorschriften bekannt. Angabe Ursprungsland in der HR (Handelsrechnungen) .
Markierung / Etikettierung
handelsübliche Markierung in französischer oder englischer Sprache mit dem Zusatz „Importé d´…“ oder „Made in …“ ratsam. Besondere Etikettierungsvorschriften sind nicht bekannt.
Verpackung
Hitze und feuchtigkeitsbeständige Verpackung. Heu und Stroh sind erlaubt.
Warenmuster und -proben
Muster ohne Handelswert zollfrei. Der Versand zollpflichtiger Muster als „Warenproben“ oder „Päckchen“ ist nicht zulässig.
Waren- und Begleitpapiere
a) HR (Handelsrechnungen) , 3-fach, französisch oder englisch, mit allen üblichen Angaben.
Am Schluß der Rechnung ist vom Ausführer folgende (lt. Handelsregister) zu unterschreibende Ursprungs- und Preiserklärung abzugeben: »Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d’origine de la République Fédérale d’Allemagne et que les prix indiqués ci-dessus s’accordent avec les prix courants sur le marché d’exportation.« Beglaubigung durch IHK (Industrie- und Handelskammern) (3fach einreichen, 1 Kopie verbleibt bei IHK Industrie- und Handelskammern).
b) UZ (Ursprungszeugnisse) – 1-fach, nur auf Anforderung. Ursprungsland „Suisse“, oder „……………… (Union Européenne)“ oder nur „Union Européenne“ (IHK (Industrie- und Handelskammern) UZ (Ursprungszeugnisse) ).
c) Konnossemente unbeglaubigt; Order-Konnossemente mit Notify-Adresse möglich.
d) Postsendungen: Höchstgewicht 20 kg, 1 APK (Auslandspaketkarte) , 1 ZI (Zollinhaltserklärungen) (franz. oder englisch).