MONGOLEI
Mongolei Transporte und Spedition Dienstleistungen
Mongolia
Hauptstadt
Tsakhiagiin Elbegdorj
Einwohnerzahl
2.8 Mio.
Landessprache/n
Mongolisch
Währung
Tögrög (MNT)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
USD 12.04 Mrd.
BIP pro Einwohner
USD 665
Schweizer Exporte
USD 9.7 Mio.
Schweizer Importe
USD 386.3 Mio.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
Obwohl sich seit 1990 die ehemals sozialistische Wirtschaft der Mongolei zu einem marktwirtschaftlichen System gewandelt hat, bleiben die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Mongolei bescheiden. Seit 2009 ist eine leichte Zunahme der Handelsbeziehungen festzustellen.
Die Schweizer Exporte widerspiegeln die wichtigsten Exportsektoren, während die Importe aus der Mongolei zu mehr als 90% aus Rohstoffen bestehen. Die Mongolei wird mehr und mehr zum Rohstofflieferanten für Gold, Kupfer, Kohle und Uran und investiert in grosse Minenprojekte.
Vertragliche Regelungen
Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft seit 01.01.1997, BGBl II, 1995, S. 818.
Investitionsschutzabkommen
Mongolei – EU: In allgemeine autonome Zollpräferenzen einbezogen.
Vertragspartei des TIR-Übereinkommens.
Anwendung des Carnet A.T.A.
Geschäftssprachen
Russisch, Deutsch, Englisch (bei Korrespondenz).
Maße und Gewichte
Metrisches System.
Zolltarif
Harmonisiertes System
Währung
1 Tögrög = 100 Möngö.
ISO-Code: MNT
Importkontrolle
Einfuhrlizenzen sind erforderlich u. a. für: Waffen, chem. Substanzen, alkoholische Getränke.
Für den Handel mit westlichen Ländern sind verschiedene Ministerien in Ulan Bator zuständig. Dort wird auch die Einfuhrlizenz in der Regel vor Vertragsabschluss eingeholt.
Das Devisensystem ist liberalisiert.
Staatliche Ausfuhrgarantien nach strenger Bonitätsprüfung.
Umsatzsteuerregelsatz: 10%
Zahlungsbedingungen und Angebote
Unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv fordern;
€-Fakturierung.
Ursprungsangaben und Verpackung
Übliche Angaben ausreichend; besondere Bestimmungen sind nicht bekannt.
Warenmuster und-proben
Carnet A.T.A. Verfahren möglich.
Versand- und Begleitpapiere
a) HR (Handelsrechnungen) 5-fach, unterschrieben mit allen üblichen Angaben (vgl. Allg. Teil, Pkt. 4); unbeglaubigt.
b) UZ (Ursprungszeugnisse) erforderlich ( Anzahl variiert).
c) Packliste (2-fach) unbeglaubigt.
d) Versicherungszertifikat (4-fach).
e) “Manufacturer’s quality and quantity/weight certificate“ (2-fach).
f) Postsendungen: Höchstgewicht 20 kg, 1 APK (Auslandspaketkarte) , 2 ZI (Zollinhaltserklärungen) (englisch, franz).